Gewinnabführungsvertrag

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Ein Gewinnabführungsvertrag ist eine Organschaftserklärung und damit ein Vertrag, der eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH dazu verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an ein beherrschendes Unternehmen abzuführen. Entsteht hingegen ein Jahresfehlbetrag, so muss das beherrschende Unternehmen diesen ausgleichen.

Der Gewinnabführungsvertrag ist für Deutschland im § 291 AktG geregelt.

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