Unternehmensvertrag
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Unternehmensverträge sind im § 292 AktG als Verträge definiert, durch welchen eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag).
Zu den Unternehmensverträgen zählen ferner folgende Verträge von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaft auf Aktien:
- der Gewinngemeinschaftsvertrag
- der Teilgewinnabführungsvertrag
- der Betriebspachtsvertrag
- und der Betriebsüberlassungsvertrag.
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