Goldfranken
| Goldfranken | |
|---|---|
| Staat: | Mitgliedsländer der Internationale Fernmeldeunion und des Weltpostvereins |
| Unterteilung: | 100 Centimes |
| ISO-4217-Code: | XFO |
| Abkürzung: | Gfr. |
| Wechselkurs: (fix) |
1 EUR = ? XFO |
Der Goldfranken war zwischen 1920 und 2003 eine internationale Fiktiv-Währung zur Abrechnung von Post- und Fernmeldeleistungen. Als Abkürzungen gab es Gfr. sowie das ISO-4217-Symbol XFO. Der Goldfranken wurde am 1. April 2003 durch das Sonderziehungsrecht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich,[1] mit einem Umrechnungskurs von 1,000 Sonderziehungsrecht (SDR) = 3,061 Goldfranken ersetzt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Der Goldfranken entsprach dem Franc germinal, welcher von Napoléon Bonaparte am 7. Germinal XI (28. März 1803) gesetzlich festgelegt wurde[2]. Der Goldfranken hat als Münze in Frankreich nie existiert, denn Münzen im Nennwert von unter 20 Francs wurden in Silber geprägt.
1928 erhielt der französische Franc aufgrund des Wertverlustes als neuen Gegenwert 65,5 Milligramm Gold mit einem Feingehalt von 0,900, also etwas mehr als einem Fünftel des Goldgehalts des Franc germinal (Gesetz vom 25. Juni 1928)[3]. Auch mit diesem Goldgehalt hat eine Münze im Nennwert von 1 Franc niemals existiert. Dieser neue Goldfranken, der Franc Poincaré, fand indessen Eingang in das im folgenden Jahr beschlossene Warschauer Abkommen.
[Bearbeiten] Einführung
Auf dem Weltpostkongress 1920 in Madrid wurde der fiktive Goldfranken im Gewicht von 10/31 Gramm mit 9/31 Gramm Feingehalt Gold, als Vereinswährung im Weltpostvertrag, eingeführt. In Goldfranken wurden alle Gebührensätze des Weltpostvertrages und seiner Nebenabkommen festgelegt. In Goldfranken wurden die Abrechnungen im Briefpostdienst (Briefdurchgangskosten und Gebühren für Antwortscheine) sowie im Paketpostdienst (Gebührenvergütungen von Land zu Land) aufgestellt. Die Rechnungseinheit diente dem Weltpostvertrag um Gebühren und Vergütungssätze einheitlich auszudrücken.[4] Als der Weltnachrichtenvertrag von 1932 den Welttelegraphenvertrag von 1875 ablöste, wurden Zweckbestimmung und Definition des Goldfranken als Artikel 32 in den Vertrag übernommen. Deutschland ging bis 1923 dazu über, auch die Gebührensätze für den Verkehr mit den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, mit Luxemburg und auch mit Danzig in Goldfranken zu vereinbaren.[5]
[Bearbeiten] Wechselkurse
Jede öffentliche Verwaltung setzte den offiziellen Umrechnungskurs des Goldfranken zur nationalen Währung fest und teilt ihn der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) mit, die die Kurse regelmäßig veröffentlichte. Vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Goldfranken einen offiziellen Gegenwert von 0,85 ℳ. Während der Inflation erreichte der Goldfranken am 21. November 1923 mit einer Billion Papiermark den höchsten Wert. Nach dem Münzgesetz vom 30. August 1924 ergab sich ein Gegenwert von 0,81 Reichsmark, der von der deutschen Verwaltung für Abrechnungszwecke benutzt wurde. Zur Errechnung der Erhebungsgebühr wurde jedoch der Goldfranken im Mittel mit 0,85 ℛℳ angesetzt, nach dem 1. April 1937 mit 0,82 ℛℳ. Am 21. Juni 1948 wurde der Gegenwert auf 1,089 DM festgesetzt, am 1. November 1948 auf etwa 1,20 DM. Von 1952 bis zum 4. März 1961 galt ein Gegenwert für den Goldfranken von 1,372 DM, der durch die Aufwertung der DM am 5. März 1961 auf 1,307 DM verbessert wurde.[5]
[Bearbeiten] Literatur
- René Sédillot: Le Franc. Histoire d’une monnaie des origines à nos jours. Paris: Sirey, 1953.
- Handwörterbuch des Postwesens:
- 1. Auflage; Berlin und Frankfurt (Oder), 1926; S.
- 2. völlig umgearbeitete Auflage; Frankfurt am Main, 1953; S. 334
- Handwörterbuch des elektrischen Fernmeldewesens
- 1. Auflage; Berlin, 1929;
- 2. Auflage; Berlin, 1970; S. 749 (Basse)
- Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ), Berlin
- 1920, S. 345
- 1921, S. 57 und S. 341 ff
- 1922, S. 5
- Denkschrift zu den Weltpostvereinsverträgen von Madrid (DVZ 1921, S. 341 ff.; Archiv 1925, S. 221 ff.)
- Denkschrift zu den Weltpostvereinsverträgen von Stockholm (Archiv 1925 S. 232 ff.)
- Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen (ZPF) mit Unterstützung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen herausgegeben und verlegt im Josef Keller Verlag
- 1951, S. 554
- Archiv für das Post- und Fernmeldewesen: Zeitschrift für Rechts-, Verwaltungs- und Verkehrswissenschaft der Deutschen Bundespost; Bonn.
- Heft 7/1967
- Jean Davezac und Joseph Pouillès: Vom Goldfranken zu einer neuen Rechnungseinheit im Post- und Fernmeldewesen, Jahrgang: 30, Heft 3/1978, S. 213–219.
- Hans Friedrich Leinung: Die Anpassung der Vereinswährung des Weltpostvereins an die Wandlungen im Weltwährungssystem, Jahrgang: 32, Heft 3/1980, S. 209–218.
- Herzog S. 24
- Weltnachrichtenverträge bzw. Internationale Fernmeldeverträge
- Union Postale Nr. 5/1951, S. 72 ff.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Geschichte der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich 2000–2009, online im Internet: 5. März 2012
- ↑ René Sédillot, S. 172 f.
- ↑ René Sédillot, S. 280
- ↑ Handwörterbuch des Postwesens, 2. Auflage, S. 334
- ↑ a b Handwörterbuch des elektronischen Fernmeldewesens, 2. Auflage, S. 749
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