Huflen

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Landschaftsschutzgebiet Huflen

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Donaueschingen
Fläche 0,222
Kennung 3.26.023
WDPA-ID 321797
Geographische Lage 47° 57′ N, 8° 31′ OKoordinaten: 47° 56′ 43″ N, 8° 30′ 57″ O
Huflen (Baden-Württemberg)
Huflen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 21. Januar 1992
Verwaltung Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Das Gebiet Huflen ist ein vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis am 21. Januar 1992 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Donaueschingen.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landschaftsschutzgebiet Huflen liegt östlich des Donaueschinger Stadtgebiets zwischen der Bundesstraße 27, der Breg und der Schwarzwaldbahn. Durch das Gebiet fließt der Gutterquellgraben. Es umfasst die Gewanne Huflen und Alter Teil und gehört zum Naturraum Baar.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung „die Sicherung des Naturdenkmals und die Verwirklichung des dort genannten Schutzzwecks - insbesondere die Tierwelt vor möglichen störenden Einwirkungen durch Lärm oder Unruhe zu bewahren. Des weiteren sollen wertvolle Gehölze und Hochstaudenfluren außerhalb des Naturdenkmals in ihrem Bestand erhalten und die hydrologische Funktion des Karstquellengebietes gesichert werden.“[1]

Landschaftscharakter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet wird von verschiedenen Altarmen der begradigten Breg geprägt und weist zahlreiche Feuchtbiotope auf. Die zwischen den Altwassern liegenden Flächen werden als Grünland bewirtschaftet.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landschaftsschutzgebiet gehört zum FFH-Gebiet Baar, Eschach und Südostschwarzwald und zum Vogelschutzgebiet Baar und liegt im Naturpark Südschwarzwald. Der westliche Teil ist zusätzlich als flächenhaftes Naturdenkmal unter gleichem Namen geschützt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal "Huflen" auf Gemarkung Allmendshofen der Stadt Donaueschingen vom 21. Januar 1992 (Mitteilungsblatt Donaueschingen vom 31.07.1992). Abgerufen am 12. August 2021.