Internationale Journalisten-Föderation

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2016 um 17:28 Uhr durch Mypsilon (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Logo

Die Internationale Journalisten-Föderation (englisch International Federation of Journalists, IFJ) ist der größte internationale Dachverband nationaler gewerkschaftlicher Journalistenverbände. Journalistenverbände, die nicht gleichzeitig Gewerkschaften sind, können als assoziierte Mitglieder beitreten.

Organisation

Der IFJ hat 161 Mitgliedsverbände aus 117 Ländern und vertritt damit nach eigenen Aussagen 600.000 Mitglieder weltweit. Deutsche Mitglieder in der IFJ sind der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Für Österreich sitzt die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (gpa-djp) im Verband. Schweizer Interessen werden international in der IFJ von der Gewerkschaft Impressum vertreten. Die IJF hat den juristischen Status einer aisbl (association sans but lucrativ) nach belgischem Recht.

Das Hauptquartier und Sitz des Generalsekretärs der IFJ ist in Brüssel. Weitere Geschäftsstellen befinden sich in Buenos Aires, Dakar und Sydney. Generalsekretär ist seit November 2015 der Franzose Anthony Bellanger. Er löste in dieser Position Beth Costa aus Brasilien ab. In dreijährigem Rhythmus tagt der Kongress der IFJ, der das Exekutivkomitee und den Generalsekretär wählt. Das Exekutivkomitee besteht aus 21 Personen.

Die größte Kontinentalgruppe der IJF ist die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) in der Bürogemeinschaft mit der IJF - seit 2013 ebenfalls im Status einer belgischen aisbl. Der Generalsekretär der EJF ist Ricardo Gutiérrez.

Geschichte

Erstmals wurde ein Vorgänger der IFJ im Jahr 1926 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1946 eine Neugründung. Die heutige Organisation wurde 1952 geschaffen. Die letzten Kongresse fanden 2010 in Cadiz und 2013 in Dublin statt.

Ziele

Nach eigenem Verständnis setzt sich die IFJ überparteilich für folgende Ziele ein:

Die IFJ versteht sich als die Stimme der Journalisten innerhalb der weltweiten Gewerkschaftsbewegung und dem System der Vereinten Nationen.

Liste ermordeter Journalisten

Seit 1994 veröffentlicht die IFJ jährlich einen Bericht über die weltweit ermordeten Journalisten. Nach diesen Zahlen wurden zwischen 1990 und 2015 insgesamt 2297 Journalisten und Journalistinnen getötet. Allein 2015 waren es 112.

Journalists Safety Fund

Im Jahr 1992 hat die IFJ einen Fonds zur Unterstützung von Journalisten geschaffen, um verfolgte Journalisten zu unterstützen.

Ehrenkodex

Im Jahr 1954 hat der Kongress der IFJ einen Ehrenkodex für Journalisten formuliert, der 1986 ergänzt wurde ("Declaration of Principles on the Conduct of Journalists"). Dieser Ehrenkodex war Vorbild für viele nationale Ehrenkodices wie den Pressekodex.

Über die Mitgliedsorganisationen können gewerkschaftlich organisierte Journalisten und Journalistinnen auch einen Internationalen Presseausweis beziehen, der von der IJF ausgestellt wird. Er verpflichtet den Inhaber auf diesen Kodex.

Inhalt des Kodex:

  • Die Wahrheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Wahrheit steht im Mittelpunkt der Arbeit der Journalisten. Dies setzt Pressefreiheit voraus, die zu verteidigen notwendig ist. Die Berichterstattung soll anhand belegbarer Fakten erfolgen. Das Unterdrücken und Fälschen von Unterlagen ist nicht gestattet.
  • Bei der Recherche sind ausschließlich faire Methoden zulässig. Die Vertraulichkeit von Quellen ist zu beachten.
  • Der Journalist ist verpflichtet, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
  • Eine Diskriminierung aus Gründen der Hautfarbe, des Geschlechtes, der sexueller Orientierung, der Sprache, Nationalität oder Religion sowie der politischen Überzeugung ist nicht zulässig.
  • Journalisten sollen Diebstahl geistigen Eigentums, verzerrende Darstellungen, Verleumdungen, Verunglimpfung, Beleidigungen und ungerechtfertigte Beschuldigungen unterlassen
  • Journalisten dürfen weder bestechlich sein, noch bestechen

Weblinks