Johanna Kundmann

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Johanna Pauline Alexandrine Kundmann (* 24. April 1914 in Mistelbach; † 8. Mai 2000 in Linz) war eine österreichische Juristin und Richterin. Kundmann war gemeinsam mit Gertrud Jaklin im Jahr 1947 eine der beiden ersten Frauen, die in Österreich zur Richterin ernannt wurden.[1]

Herkunft und Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johanna Kundmann wurde am 24. April 1914 als Tochter des k.k. Gendarmerie-Oberst Johann Kundmann und dessen Frau Elisabeth (geb. Augustowska) im niederösterreichischen Mistelbach geboren. Sie besuchte von 1926 bis 1927 zunächst das Mädchen-Reformrealgymnasium der Englischen Fräulein in St. Pölten, ehe die Familie nach Linz umzog. Dort legte Kundmann im Jahr 1934 die Matura mit Auszeichnung am Mädchen-Reformrealgymnasium der Schwestern vom Heiligen Kreuz ab. Anschließend begann sie an den Universitäten Wien und Graz das Studium der Rechtswissenschaften. Nachdem sie schon während des Studiums die justizrelevanten Fächer besonders ausgezeichnet abgeschlossen hatte, wurde Johanna Kundmann am 15. Juni 1936 zum Doktor der Rechte promoviert.[1]

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Direkt im Anschluss an das Studium begann Johanna Kundmann am 26. Juni 1936 die Gerichtspraxis beim Amtsgericht Gmunden. In weiterer Folge wurde sie an mehreren Dienststellen in Linz und Innsbruck sowie bei einem Rechtsanwalt und einem Notar tätig. Im Jänner 1943 bestand sie schließlich die Große Staatsprüfung nach reichsdeutschem Recht und wurde daraufhin Assessorin. Im Jahr 1945 wurde Johanna Kundmann zur Hilfsrichterin ernannt. Am 13. August 1947 folgte schließlich die Ernennung zur Richterin der Standesgruppe 1 am Landesgericht Linz, wobei Johanna Kundmann zeitgleich mit Gertrud Jaklin (diese am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) eine der beiden ersten Frauen war, die in Österreich zur Richterin ernannt wurden.[2][3][4][5]

Johanna Kundmann arbeitete in weiterer Folge als Richterin an unterschiedlichen Gerichten im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz und wurde auch zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Als Fachgebiete kristallisierten sich in dieser Zeit das Außerstreit- und das Jugendschutzrecht heraus. Im August 1974 wurde sie Vorsteherin des Bezirksgerichts Urfahr-Umgebung, mit 31. August 1975 trat sie in den dauernden Ruhestand. Sie verstarb am 8. Mai 2000 in Linz.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Lilian Hofmeister: Kundmann, Johanna Pauline Alexandrine. In: Ilse Korotin, Nastasja Stupnicki (Hrsg.): Biografien bedeutender österreichischer Wissenschafterinnen. Böhlau Verlag, 2018, ISBN 978-3-205-20238-7, S. 522–523 (PDF-Download auf oapen.org).
  2. Alfons Dür: Die Frau in der Justiz. Historische Anmerkungen zu einem wichtigen Thema. In: Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (Hrsg.): Österreichische Richterzeitung (RZ). Nr. 12/2007, 1. Dezember 2007, S. 264–269.
  3. Lilian Hofmeister: Die Juristin in der Justiz. Eine kritische Bestandaufnahme der Situation der Frau als Richterin in Österreich – Ausblicke für die Zukunft. In: Die Juristin im österreichischen Rechtsleben – 40 Jahre Richterinnen in Österreich, Tagung der ministeriellen Arbeitsgruppe für die Gleichbehandlung der weiblichen Bediensteten im Justizressort 10. und 11. Dezember 1987 (= Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz. Band 50). 1990, S. 53.
  4. Gabriele Schneider: Richterinnen in Österreich. In: juridikum. Nr. 4/2013, 1. Oktober 2013, S. 496–505.
  5. Oesterreichs erste weibliche Richter. In: Wiener Kurier. Herausgegeben von den amerikanischen Streitkräften für die Wiener Bevölkerung, 22. August 1947, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/wku