Konstabler

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Konstabler (auch Konstabel) ist eine Amts- beziehungsweise Dienstbezeichnung. Der Begriff stammt vom Mittellateinischen comes stabuli oder constabularius, wörtl. Stall-Beamter/bzw. -Meister[1].

Geschichte

Der comes stabuli war im Fränkischen Reich eine Person am Hof, der anfangs die Aufsicht über das Gestüt oblag (Marschalldienst); später wurde er auch zu militärischen und diplomatischen Aufgaben herangezogen.

Aus dem comes stabuli wurde im 11. Jahrhundert in Frankreich der Connétable, der in der Hierarchie einer der fünf wichtigsten Hofbeamten (grands officiers) war. Der Connétable de France (Connétable von Frankreich) war dann ab dem 14. Jahrhundert der Oberbefehlshaber der Armee (oberster Kronfeldherr), dem ab 1190 die Marschälle von Frankreich als Stellvertreter dienten. In der Folgezeit war es eine der mächtigsten Funktionen in Frankreich. Der Connétable war oberster Gerichtsherr bei Prozessen gegen Adlige und bei adligen Ehrenstreitigkeiten. Dabei konnte er sich wiederum von einem Marschall vertreten lassen. Zudem oblag ihm die Sicherheit der Hauptverkehrswege (grand chemins), die er mit Hilfe einer speziellen Polizeitruppe, der Maréchaussée (Connétablie et Maréchaussée), überwachen ließ. Das Amt des Connétable wurde von Richelieu schließlich 1624/1627 abgeschafft. Seine Befugnisse gingen zeitweilig auf das im späten 16. Jahrhundert neu geschaffene Amt des General-Marschalls (maréchal général des camps et armées du roi) und auf die übrigen Marschälle von Frankreich über. Unter Napoleon I. wurde der Titel wieder eingeführt, „Connétable de l'Empire“ war sein Bruder, Louis Bonaparte.

In Kastilien war das Amt eines Condestable von Johann I. geschaffen worden, um das Amt des Alférez Mayor des Reiches zu ersetzen. Er hatte den Oberbefehl über das Heer und war, in Abwesenheit des Königs, der höchste Repräsentant. Am 6. Juli 1382 übertrug Johann I. das Amt auf Alonso von Aragón. Das Amt wurde bis 1473 vom König nicht erblich verliehen. Mit der Verleihung des Titels an Pedro Fernández de Velasco durch König Heinrich IV. wurde das Amt erblich. Pedro Fernández de Velasco liegt in der Kondestablekapelle der Kathedrale von Burgos begraben.

In Portugal existierte von 1382 bis 1920 der Condestável de Portugal oder Condestável do Reino als höchster Rang nach dem König. Sein Amt umfasste vor allem militärische Aufgaben wie in Frankreich.

In England und Schottland entwickelte sich der comes stabuli als Constable – bezeugt ab dem 12. Jahrhundert – zu einem Beamten im militärischen Bereich. Ihm oblag in der Armee die Kontrolle der Disziplin und die Streitschlichtung.[2] Als Fortentwicklung in den allgemeinen gesellschaftlichen Bereich existiert der Constable in Großbritannien heute noch: Als Constable werden hier Dienstränge bei den beamteten Polizisten bezeichnet, der einfachste als Police Constable (PC) und der oberste als Chief Constable. Ähnliche Bezeichnungen existieren in anderen Staaten des Commonwealth of Nations’, so werden z. B. Sicherheitskräfte mit beschränkten Polizeibefugnissen in Kanada als Special Constable bezeichnet.

In Schweden bezeichnete „Konstapel“ bis Mitte des 20. Jahrhunderts den niedrigsten Dienstgrad im Polizeidienst. In Finnland ist die Bezeichnung noch heute ein offizieller Dienstgrad innerhalb der Vollzugspolizei.

In den USA ist der Constable ein (zumeist gewählter) Amtsträger in den Kommunen, zu dessen Aufgaben die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gehört.

In Deutschland erinnert die Konstablerwache in Frankfurt am Main daran, dass der Begriff auch hier einmal benutzt wurde, und zwar gleichbedeutend mit „Stückmeister“, vorher „Büchsenmeister“. Aus den ursprünglich zünftischen artilleristischen Berufen entwickelte sich schließlich ein Unteroffiziersdienstgrad in der Waffengattung der Artillerie. Der Name der Konstablerwache erklärt sich durch das wegen seines gefährlichen Inhaltes wohl bewachte frühere Zeughaus an dieser Stelle.

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu comes unter pons.eu, Einleitung zum Eintrag Graf
  2. Dominik Nagl, No Part of the Mother Country, but Distinct Dominions - Rechtstransfer, Staatsbildung und Governance in England, Massachusetts und South Carolina, 1630-1769, Berlin 2013, S. 67, 132f., 136ff., 418ff.[1]

Siehe auch