Konstantinische Wende

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Als Konstantinische Wende wird die religiöse Entwicklung bezeichnet, die durch die von den römischen Kaisern Konstantin I. und (auf Konstantins Einwirken hin) Licinius im Jahr 313 erlassene Mailänder Vereinbarung (sachlich unkorrekt oft als Toleranzedikt bezeichnet) eingeleitet wurde und in deren Verlauf das Christentum an Einfluss im Römischen Reich gewann und schließlich im Jahr 380 zur Staatsreligion erhoben wurde.

Die konstantinische Wende machte aus der staatlich diskriminierten und phasenweise blutig verfolgten orthodox-katholischen Kirche eine zunächst geduldete, dann rechtlich privilegierte Institution und zuletzt unter Theodosius I. eine Reichskirche.

Die Wende hatte sehr große innere und äußere Veränderungen zur Folge. Zentrale Bedeutung kommt Kaiser Konstantin zu, obwohl die Motive seiner Bekehrung umstritten sind. Konstantin ließ sich erst am Lebensende taufen, duldete den traditionellen Kaiserkult und dachte auch nicht an ein Verbot der traditionellen Kulte. Allerdings hielt er sich selbst von heidnischen Kulten fern und unterließ z. B. 313 den Triumphzug. Die neue Hauptstadt Konstantinopel enthielt keine Tempel der alten Hauptgötter, jedoch Kultstätten der traditionellen Zivilreligion wie Rhea oder Tyche. Christen und christliche Institutionen wurden von Konstantin in der Folgezeit oftmals fiskalisch (i.e. steuerlich) begünstigt.

Damit war Konstantins Entscheidung, nicht mehr den Sonnengott Sol Invictus, sondern den christlichen Gott zu verehren, von großer Tragweite. Vor allem der Umstand, dass er seine Söhne christlich erziehen ließ, war entscheidend, denn sie waren bereits weit weniger gewillt, andere Kulte zu dulden. Die Erleichterung der Christen über das Ende der Verfolgung ging insbesondere bei einigen Hofbeamten und Bischöfen über in eine allzu eilfertige Staatsfrömmigkeit, die im vierten Jahrhundert weitgehend arianisch geprägt war. Schon nach wenigen Jahrzehnten kam es zu massiven Verfolgungen der Anhänger des Bekenntnisses von Nizäa durch die Arianer, später auch zu Verfolgungen Andersgläubiger durch die Reichskirche. Der römische Staat basierte, wie alle antiken Gemeinschaften, auf religiös-kultischer Grundlage und an die Stelle der alten heidnischen Kulte trat nun das Christentum. Es gab jedoch bis zum Ende der Spätantike sogenannte Heiden im Imperium.

Innerhalb von nur hundert Jahren wurde das zunehmend christianisierte Römische Reich sowohl mit dem biblischen Reich Gottes als auch mit dem Christentum nahezu gleichgesetzt (vgl. die Reichstheologie eines Eusebius von Caesarea), wogegen sich Augustinus von Hippo in seinem De civitate Dei wendet. Durch den großen Zustrom von weniger religiös Motivierten in die Kirche wurden dabei die strengen disziplinären und liturgischen Standards der frühen Kirche aufgeweicht.

Als inneres Korrektiv entstand fast gleichzeitig mit der konstantinischen Wende in Ägypten das christliche Mönchtum. Der Versuch einer Rückkehr zum Heidentum durch Konstantins Neffen Julian Apostata (Kaiser von 361 bis 363), teils verbunden mit einer Verhärtung der Fronten auf beiden Seiten, scheiterte. Den Endpunkt der von Konstantin eingeleiteten Entwicklung stellte die Erhebung des Christentums zur Staatsreligion durch Theodosius I. dar, wobei nun im Sinne des Ausschließlichkeitsanspruchs des Christentums die heidnischen Kulte untersagt wurden; eine Ausnahme stellt das Judentum dar, das zwar durch Gesetze eingeschränkt, jedoch nicht verboten wurde. Trotz sehr strenger Gesetze gegen das antike Heidentum (unter Theodosius wurde etwa das Betrachten von Statuen oder Tempeln als Hochverrat gewertet), war dieses nur selten systematischen staatlichen Übergriffen ausgesetzt. Vielmehr boten die Gesetze eine Grundlage für die von christlichen Institutionen verübte Gewalt, die sich in erster Linie gegen heidnische Kulturgüter richtete. Nachdem die verschiedenen heidnischen Kulte bis um die Mitte des 4. Jahrhunderts zunehmend an Einfluss verloren hatte, weil sie etwa dem karitativen Wirken und dem missionarischen Impetus des Christentums nichts entgegen zu setzen hatten, wurde dieser Prozess im 5. Jahrhundert durch Einführung der Zwangstaufe für Kinder forciert. Das Imperium wandelte sich schließlich zu einem Imperium Romanum Christianum.

Vor allem in der älteren Literatur bezeichnet der Begriff Konstantinische Wende auch die vom Kaiser selbst angeführte Bekehrung Konstantins zum Christentum und die damit verbundene innere Abwendung von den traditionellen Kulten. Das Ereignis, das in der historischen Forschung immer noch diskutiert wird, fand demnach im Jahr 312 kurz vor der Schlacht an der Milvischen Brücke statt.

[Bearbeiten] Literatur

  • Bruno Bleckmann: Konstantin der Große. Reinbek 2003 (= Rowohlt TB).
  • Klaus M. Girardet: Die Konstantinische Wende. Voraussetzungen und geistige Grundlagen der Religionspolitik Konstantins des Großen. Darmstadt 2006 (Rezension).
  • Ekkehard Mühlenberg (Hrsg.): Die Konstantinische Wende. München 1998.
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