Konvention

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Eine Konvention (Aussprache: [kɔnvɛnˈʦi̯oːn]; vom lateinischen conventio für „Übereinkunft“ oder „Zusammenkunft“) ist eine (nicht notwendig festgeschriebene) Regel, die von einer Gruppe von Menschen aufgrund eines beschlossenen Konsenses eingehalten wird. Die Übereinkunft kann stillschweigend zustande gekommen oder auch ausgehandelt worden sein. Zum selben Wortstamm gehören auch die Begriffe Konvent und Konventionalismus. Das Adjektiv konventionell hat neben der Bedeutung den (gesellschaftlichen) Konventionen zu entsprechen auch die von herkömmlich oder hergebracht. Beispielsweise konventionelle Kriegsführung (als Abgrenzung zu atomarer, biologischer, chemischer), konventionelle Landwirtschaft (als Abgrenzung zur ökologischen Landwirtschaft). In ästhetischen Zusammenhängen bezeichnet man mit dem Begriff konventionell eine rückwärtsgewandte, aus falsch verstandenem Respekt vor der Tradition entstehende Geisteshaltung.

Konventionen als soziale Handlungsanweisungen

Konventionen sind soziale Normen (Gesellschaftliche Normen, Soziale Skripte). Sie definieren mögliche Verhaltensweisen in einer sozialen Situation und geben Verhaltensregelmäßigkeiten an. Konventionen sind Teil der Kultur einer Gesellschaft und mit der gesellschaftlichen Entwicklung wandelbar. Konventionen können dabei auch als Mittel einer Einschränkung des Einzelnen, seiner Rechte oder Möglichkeiten, betrachtet werden. Wer gegen bestehende Konventionen verstößt, verhält sich unkonventionell.

Konvention als multilaterale Übereinkunft

Der Begriff Konvention bezeichnet auch einen völkerrechtlichen Vertrag, der multilateral (mehrseitig) geschlossen wird. Hierzu zählen etwa die Vertragswerke, die unter dem Dach der Vereinten Nationen entstehen. Im offiziellen deutschen Sprachgebrauch wird meist der sinngemäße Ausdruck „Übereinkommen“ verwendet.

Technische Konventionen

Technische Konventionen werden in Normen festgelegt.

Siehe auch

Literatur

  • David Lewis: Convention. Harvard University Press, Cambridge MA 1969.

Weblinks