Krankentagegeld

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Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Im Krankheitsfall lassen sich mit einer solchen Versicherung mögliche Einkommensausfälle ausgleichen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Versicherungsbedarf

Da gesetzlich Krankenversicherte in aller Regel ein Krankengeld beziehen, greifen auf das Krankentagegeld eher privat Krankenversicherte zurück. Vor allem Selbstständige die weder Krankengeld vereinbart haben, noch eine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten, sichern damit ihre Arbeitskraft ab. Gleiches gilt für Arbeitnehmer die kein Krankengeld erhalten und nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht auf eine Einkommensabsicherung verzichten möchten. Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern lassen sich mit einer privaten Ergänzung meist nur kleinere Versorgungslücken schließen.[1]

[Bearbeiten] Bereicherungsverbot

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte ist daher verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.

[Bearbeiten] Regelung der Karenzzeiten

Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus. Abweichend hierzu können Selbstständige das Krankentagegeld bei vielen Anbietern bereits ab dem vierten Krankheitstag vereinbaren.

[Bearbeiten] Abgrenzung vom Krankengeld

Das Krankengeld, die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für Pflichtversicherte keine Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung und daher mit den normalen Beiträgen abgegolten. Allerdings müssen seit 1. August 2009 freiwillig Krankenversicherte einen Wahltarif abschließen, um sich den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Andernfalls müssen derartige Mitglieder nur einen ermäßigten Beitragssatz zahlen.[2].

[Bearbeiten] Quelle

  • Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB).

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. "Maximales Krankentagegeld berechnen" auf www.optimal-vergleich.de
  2. "Krankengeld für Selbstständige" auf www.akademie.de
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