Landschaftsschutzgebiet Lennegebirgskamm (Lenscheid, Saal, Hohenwibbecke)

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BW

Das Landschaftsschutzgebiet Lennegebirgskamm (Lenscheid, Saal, Hohenwibbecke) mit 82,1 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet 5 Teilflächen auf dem Lennegebirgskamm bei Lenscheid und einer Flächengröße von 24,11 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und deutlich vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[2]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG liegt um die Weiler Saal (Sundern) und die Einzelsiedlungen Lenscheid und Hohenwibbecke. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG umfasst Offenland auf dem Kamm des Lennegebirges und umfasst vier Teilflächen.

Der Landschaftsplan beschreibt das LSG wie folgt: „Die Festsetzung fast aller verbleibenden zum überwiegenden Teil als Grünland genutzten Freiflächen rund um die genannten Siedlungsplätze sichert die Identität ihrer Ortsbilder, die hier als Teile von weiteren besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen auf dem ansonsten weiträumig bewaldeten Hochrücken nördlich des Lenne- und Glingetales liegen.“[2]

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[2]

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 79.
  2. a b c d e Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 146. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 14′ 26,3″ N, 7° 57′ 27″ O