Laubbläser

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Laubsauger-Lkw der Stadt Aachen (2005)
Detailaufnahme (2005)

Ein Laubsauger ist, analog zum Staubsauger, ein elektrisches, bzw. mit Verbrennungsmotor betriebenes Gartengerät zum Aufsaugen von Laub. Im deutschen Sprachgebiet ist er seit dem Ende der 1990er Jahre verbreitet.

Funktionsweise

Das aufgesaugte Laub wird in einem Behälter gesammelt. Viele Geräte zerkleinern auch gleichzeitig das Laub, so dass bei gleichem Volumen die 10-fache Menge Laub mit einer Behälterfüllung entsorgt werden kann.

Vorteile

Ein Laubsauger kann die Produktivität erhöhen, was eine Reduzierung der Personaleinsatzes und damit der Personalkosten erlaubt.

Viele Laubsauger können durch Luftstromumkehr auch als Laubbläser (Laubpuster) arbeiten.

Nachteile

Neben dem erwünschten Effekt des Beseitigens von Laub und kleinen Ästen sind mehrere Nachteile gegenüber der traditionellen Methode des Zusammenrechens mittels eines Laubrechens festzustellen:

  • Kleinstlebewesen werden gleichfalls beseitigt;
  • hohe Geräuschentwicklung, insbesondere für die Umwelt: viele dieser Apparate dürfen nur mit Lärmschutzvorkehrungen (Ohrenschützer) eingesetzt werden;
  • insbesondere bei trockener Witterung wird Staub aufgewirbelt; wird das Gerät als Laubbläser verwendet, wird mit dem Laub somit auch der anhaftende Dreck und Kot aufgewirbelt, der sich als Aerosol in der Umgebungs- und damit auch der Atemluft verteilt;
  • bei Betrieb von Geräten mit Verbrennungsmotor kommt es unter anderem zur Emission von gesundheitsschädlichen Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die sich in der Umgebung verbreiten.

Rechtliches

Im Gegensatz zu anderen Maschinen gelten für diese Geräte formal keine Emissionsgrenzwerte für Lärm, hingegen uneingeschränkt für Abgase.[1][2][3] In Wohngebieten dürfen sie nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, § 7 Betrieb in Wohngebieten, nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden.[4] Sie fallen unter Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG.[5]

Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in den österreichischen Städten Graz und Leibnitz sowie in der Gemeinde Kaindorf an der Sulm ein Verbot für diese Geräte. Dieses Verbot wurde in die Steiermärkische Luftreinhalteverordnung aufgenommen.[6]

In den USA sind diese Geräte wegen der Lärmentfaltung in einigen Gemeinden seit den 1970er Jahren verboten.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Laubsauger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2005/88/EG. SIDI Blume GmbH, 14. Dezember 2005, abgerufen am 30. Mai 2009.
  2. Patrick Strub: Weniger Lärm beim Gärtnern. Axel Springer Schweiz AG, 18. Juli 2007, abgerufen am 30. Mai 2009.
  3. Richtlinie 97/68/EC, konsolidierte Fassung von 2011 mit Änderungen durch Folgerichtlinien. Europäische Kommission, abgerufen am 11. Dezember 2012.
  4. Streitfall des Tages: Wann Vermieter und Mieter fegen müssen Handelsblatt vom 9. November 2011
  5. 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) (PDF-Datei; 49 kB)
  6. www.ris.bka.gv.at - Landesgesetzblatt Land Steiermark von 2013 (PDF-Datei), abgerufen am 8. November 2014