Lichtkeimer

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Als Lichtkeimer bezeichnet man Pflanzen, deren Samen zur Keimung – zusätzlich zu den üblichen Keimbedingungen Wasser, Wärme und Sauerstoff – auch Licht benötigen. Die Steuerung dieses Vorganges erfolgt über Photorezeptoren des Phytochromsystems.[1][2]

Bei Herstellung des Saatbetts und der Aussaat muss darauf geachtet werden, dass die Erdschicht, welche die Samen (Saatgut) bedeckt, höchstens so dick ist wie diese selbst. Durch Regen oder Gießwasser können die Samen leicht weggespült werden. Im kleinen Maßstab kann das Pflanzgefäß mit einer transparenten Folie bedeckt werden, um ein Austrocknen der Oberfläche zu verhindern.

Typische Lichtkeimer sind:

Die gärtnerischen Samen sind meist relativ klein und bieten dem Keimling nicht genügend Energie, um eine dicke Bodenschicht zu durchdringen. Im Gärtnereibetrieb werden Samen von Lichtkeimern meistens der Bestrahlung mit rotem bis infrarotem Licht ausgesetzt. Ohne diese Maßnahme ist die Keimfähigkeit stark vermindert.

Durch Stratifikation oder Behandlung des Saatgutes mit Stoffen wie Gibberellinsäure kann die Keimruhe der Pflanzensamen verkürzt werden.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Peter Sitte, Hubert Ziegler, Friedrich Ehrendorfer, Andreas Bresinsky: Lehrbuch der Botanik für Hochschulen. Begründet von Eduard Strasburger, Fritz Noll, Heinrich Schenck, A. F. Wilhelm Schimper. 33. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart/Jena/New York 1991, ISBN 3-437-20447-5, S. 404.
  2. Der Kleine Garten: Tabelle mit Licht- und Dunkelkeimer-Pflanzenarten
  3. Peter Sitte, Hubert Ziegler, Friedrich Ehrendorfer, Andreas Bresinsky: Lehrbuch der Botanik für Hochschulen. Begründet von Eduard Strasburger, Fritz Noll, Heinrich Schenck, A. F. Wilhelm Schimper. 33. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart/Jena/New York 1991, ISBN 3-437-20447-5, S. 390.