Martin Dresse

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Martin Dresse (* 30. März 1880 in Staffelstein; † 29. November 1969) war ein deutscher Jurist.

Leben

Am 1. August 1909 wurde er dritter Staatsanwalt, am 12. Mai 1919 zweiter Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I. Am 16. November 1924 wurde er Landgerichtsrat in Passau, ab 1. Januar 1929 erster Staatsanwalt und am 1. April 1932 Landgerichtsdirektor am Landgericht München I.[1] Dresse war gegen die nationalsozialistische Bewegung eingestellt. Dies kam besonders im Prozess gegen Hitler zum Ausdruck. „Das dienstliche Bedürfnis machte daher 1933 die Versetzung Dresses notwendig.“ Ihm wurde eröffnet, „dass in Aussicht genommen sei, ihn auf Grund § 5 Absatz I des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums [vom 7. April 1933, RGBl. (1933), S. 175] in ein Amt von geringerem Range außerhalb Münchens zu versetzen. Daraufhin bat Dresse um Versetzung in den dauernden Ruhestand, wozu er auf Grund des § 5 Absatz II ... berechtigt war“. Seine Pensionierung erfolgte zum 1. Januar 1934.[2]

Vom 9. Mai 1945 bis 21. Oktober 1945 war er Landrat des Landkreises Starnberg[3].

Hitler-Prozess

Als zweiter Staatsanwalt unter dem ersten Staatsanwalt Ludwig Stenglein war er 1924 am Hitler-Prozess beteiligt. Archivoberrat Dr. Reinhard Weber vom Staatsarchiv München schreibt über ihn in einem Brief: „Dresse war ein konservativer aber korrekter Justizbeamter, der, obwohl Naziopfer, nach 1945 nicht zum Wiederaufbau der Justiz verwendet wurde. Das hat ihn sehr gekränkt. Deshalb verfasste er seine Erinnerungen, die sich überwiegend mit der rechtslastigen bayerischen Justiz der 1920er Jahre beschäftigen.“

Einzelnachweise

  1. Schweitzers Terminkalender für die Bayerischen Juristen 1921, 25, 29, 34
  2. BHStA, Reichsstatthalter 220: Bay. Justizministerium an Reichsstatthalter Epp
  3. Bezirksamtmänner und Landräte von 1902 bis 2002 in chronologischer Darstellung. Landratsamt Starnberg, abgerufen am 6. März 2009.

Literatur