Memorialwesen

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Der Begriff Memorialwesen (von lateinisch memoria „Gedächtnis“) bezeichnet das rituelle Totengedenken und gehört in unterschiedlichen Ausprägungen zum Totenkult menschlicher Gesellschaften. Im engeren Sinn meint man das Totengedenken seit der Antike. Memorialforschung ist heute fester Bestandteil der Mediävistik.

Das Memorialwesen im Mittelalter

Religiöse Bedeutung

Bestimmend für das im 5. Jahrhundert aufkommende mittelalterliche Memorialwesen (oder kurz die Memoria) war das christliche Verständnis vom Tod. Für den Christen war und ist der Tod nicht das Ende des Lebens. Er erwartete, am Jüngsten Tag aufzuerstehen und das ewige Heil zu erlangen. Bis zu diesem Tag sollte das Gedächtnis an den Verstorbenen bewahrt werden, damit dieser mit den Lebenden zusammen an der Erlösung teilhabe.

Im 5. Jahrhundert wurde diese Rolle der Ehefrau des Verstorbenen, der vidua („Witwe“), zugewiesen. Sie hatte jedoch nur für die Memoria ihres Ehemanns Sorge zu tragen. Starb sie, erlosch das einzige, als Aufgabe verbindlich übertragenen Totengedächtnis des Ehemanns. Zwar konnten Verwandte den Memorialdienst übernehmen, verpflichtet waren sie hierzu jedoch nicht.[1]

Damit unterschied sich das christliche Memorialwesen grundlegend von dem der römischen Antike. Im Rahmen der römischen Religion war allein der Pater familias als Familienoberhaupt für das Gedenken an sämtliche Ahnen zuständig. Um auch hier das Gedenken in alle Ewigkeit fortsetzen zu können, wurde die Institution des Pater familias so gestaltet, dass etwa durch Adoption eine kontinuierliche Abfolge an Verantwortlichen für das Totengedenken gewährleistet war.[2]

Diese Kontinuität des mit dem Verbot der heidnischen Kulte im Jahr 392 ausfallenden Memorialdienstes ebenfalls zu sichern, wurde seitens des katholischen Christentums ein Großteil der hiermit verbundenen Pflichten kirchlichen Institutionen übertragen: Klöstern, Geistlichen oder Gemeinden. Verantwortlich für die Verpflichtung einer Person oder Institution war der Lebende selbst.[3]

Mit der sich entwickelnden Vorstellung vom Fegefeuer kam ein weiterer, ab dem späten Mittelalter wichtiger Aspekt hinzu: Durch Gaben und Stiftung von Messen und Memorialdiensten als Dienst an der Kirche konnte die Zeit im Fegefeuer verkürzt werden. Auch dem diente fortan das Memorialwesen. Das Totengedächtnis wurde somit zugleich Vorsorge für das Jenseits und gute Tat im Diesseits. Die Gemeinschaft der Lebenden und der Toten, die damit einhergehende Vergegenwärtigung der Toten, die – einerseits durch die guten Taten der Verstorbenen zu Lebzeiten, die Erfüllung von Memorialdiensten seitens der Lebenden andererseits – gegenseitig erbrachten Leistungen und die Sicherung des zukünftigen Gedächtnisdienstes waren zentrale Aspekte des Memorialwesens.

Da der Mensch des Mittelalters zu Lebzeiten selbst für seine Memoria zu sorgen hatte, hatte das Memorialwesen eine große Bedeutung im Alltagsleben. Das Gebetsgedächtnis konnte durch Gaben, Almosen, einmalige Schenkungen oder dauerhafte Stiftungen wie etwa die Hausklöster bedeutender Adelsfamilien bewirkt werden, durch die die Empfänger, oftmals Klöster, zum Gedächtnis verpflichtet wurden. Stiftungen im Rahmen des Memorialwesens bildeten in vielen Fällen das Einkommen der Geistlichkeit und die wirtschaftliche Grundlage der klösterlichen Gemeinschaften. Hierzu zählt ebenfalls das Erinnerungsmahl, ein unter dem Begriff caritas geübter Brauch, bei dem des Stifters eines jährlich abzuhaltenden Mahls oder Trunks durch ein Gebet gedacht wurde.[4]

Die wachsende Anzahl der erinnerungspflichtigen Namen führte dazu, dass diese aufgezeichnet wurden. Die Namen von Personen und Personengruppen wurden zunächst in Diptychen, später in Memorialbüchern niedergelegt. Im späteren Mittelalter, als die Anzahl der Namen so weit gewachsen war, dass nicht mehr jeder Name verlesen werden konnte, wurde das Memorialbuch auf den Altar gelegt.

Gleichzeitig setzte eine Entwicklung zu einer mehr individualisierten Form des Gedächtnisses ein. Neben die Verbrüderungsbücher traten nun kalendarisch geordnete Nekrologe, aufgrund derer der Toten an ihrem Sterbetag gedacht werden konnte. Das um 1050 datierte Testament der Essener Äbtissin Theophanu, in dem sie ihren Memorialdienst detailliert regelte, geht bereits von einem individualisierten Memorialgedanken aus.

Soziale Bedeutung

Ausschnitt aus dem Nekrolog des Klosters Möllenbeck (13. und 14. Jahrhundert)

Im Rahmen der ständischen Gesellschaft des Mittelalters wohnte der Memorialpraxis eine hohe gesellschaftliche Bedeutung inne. Mit dem Bestreben, die Nachwelt durch Abbildung, Namensnennung oder andere identifizierende Element (z.B. Wappen) an die gegenseitige Gebetsverpflichtung zu erinnern, verband sich in der Regel auch das Bedürfnis nach sozialer Repräsentation des Individuums oder Geschlechts. Sie gehörten zu den zentralen Medien, durch die Standes- und Geschlechtszugehörigkeit mitgeteilt wurden. So wie der Angehörige eines Standes diese soziale Stellung durch standesgemäßes Begräbnis und standesgemäße Memoria zum Ausdruck brachte, konnten durch besonders aufwändige Praktiken auch Aufstiegsprätentionen kommuniziert werden. Bedeutende adlige, aber auch patrizische Geschlechter stifteten oft eigene Begräbniskirchen, im Falle des Hochadels mitunter sogar ganze Klöster (z.B. das Kloster Altzella als Grablege der Wettiner).

In einigen Fällen wurden Memorialpraktiken auch zur Kommunikation politischer Ordnungsvorstellungen herangezogen. So wurde der Stadt Braunschweig nach der „Großen Schicht“ von 1374 auferlegt, die St. Auctor gewidmete Ratskapelle als Sühneleistung an die Hanse zu errichten. In ihr verband sich ein sakrales Legitimationsmittel der Ratsherrschaft mit der Fürbitte für die acht während der Schicht zu Tode gekommenen Ratsherren, deren Wappenschilde die Kapelle zierten.[5]

Memoria war auch eine Funktion vieler mittelalterlicher Gemeinschaftsformen, wie Einungen, Bruderschaften und Zünften. Sie sicherten nicht nur ein standesgemäßes Begräbnis, sondern verpflichteten ihre Mitglieder auch zur Fürbitte. Auch Klostergemeinschaften gingen Gebetsverbrüderungen mit anderen Gemeinschaften ein, zu deren Erfüllung Gedenklisten (Totenroteln) ausgetauscht und verstorbene Mitbrüder, zum Teil auch deren Verwandte in Nekrologe aufgenommen wurden. Die Fürsorge für die Memoria war Element des Selbstverständnisses der Geistlichkeit als oratores, als Stand der Betenden.

Historiographische Bedeutung

Namenseinträge König Heinrichs I. und seiner Familie von 929 im Reichenauer Verbrüderungsbuch. In der zweiten Spalte rechts steht unter Heinricus rex seine Gemahlin Mathild[a] reg[ina], dann ihr ältester Sohn Otto I. schon mit Königstitel (Otto rex).

Sachquellen der Memorialpraxis umfassen Gebäude oder Gebäudeteile sowie alle Formen von Kircheninventar, z.B. Altäre, Kirchenfenster, Grablegen, Gedenkbilder, Kleinodien oder priesterlicher Ornat, darunter zahlreiche Kunstschätze wie etwa das Otto-Mathilden-Kreuz des Essener Domschatzes. Das Memorialwesen hat ferner eine Vielzahl schriftlicher Quellen hinterlassen, die als Diptychen, Memoriale, Verbrüderungsbücher, Nekrologe, Totenroteln, Anniversar- oder Jahrzeitbücher bezeichnet werden. Individuelle Hinterlassenschaften in Verbindung mit der Verpflichtung zum Gebetsgedächtnis sind ferner in Testamenten und Schenkungsurkunden sowie in Stadt- und Gerichtsbucheinträgen überliefert.

Jenseits ihres religions-, mentalitäts- und kunstgeschichtlichen Wertes lassen sich aus den Quellen des mittelalterlichen Memorialwesens oft Schlüsse zu Verwandtschaftsbeziehungen, sozialen Netzwerken und anderen historischen Vorgängen ziehen. Die Auswertung gestaltet sich allerdings insbesondere bei hochmittelalterlichen Quellen oft anspruchsvoll. Zu den bedeutendsten Ergebnissen der Memorialforschung gehört die Analyse des Herrschaftsstils Heinrichs I., der aus der Verbindung von chronikalischer Überlieferung und Memorialpraxis erschlossen wurde. Auch die erste Erwähnung seines Sohns Otto des Großen als Mitkönig findet sich in einer Verbrüderungsliste des Klosters Reichenau.

Für das Spätmittelalter sind Memorialquellen hinsichtlich der Landes-, Regional- und Stadtgeschichte bedeutend. Sie erlauben Rückschlüsse auf das Bruderschaftswesen und andere Stiftergemeinschaften, lassen sich aber auch für wirtschafts- und sozialgeschichtliche Fragestellungen auswerten. Eine überregionale Bedeutung behalten die klösterlichen Totenroteln als Medien der Kommunikation innerhalb klösterlicher Orden für die Bildungs-, Literatur- und Klostergeschichte. Schlachtjahrzeiten und andere Gedenktage bieten zudem wertvolle Einblicke in das damalige Geschichtsbewusstsein.

Literatur

  • Gerd Althoff, Joachim Wollasch: Bleiben die Libri Memoriales stumm? Eine Erwiderung auf H. Hoffmann. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Bd. 56 (2000), S. 33–54 (Digitalisat)
  • Dieter Geuenich, Otto Gerhard Oexle (Hrsg.): Memoria in der Gesellschaft des Mittelalters (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 111). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-35648-X.
  • Caroline Horch: Der Memorialgedanke und das Spektrum seiner Funktionen in der Bildenden Kunst des Mittelalters. Langewiesche, Königstein i. Ts. 2001, ISBN 3-7845-7550-1 (Zugleich: Nijmegen, Kath. Univ., Diss., 2001).
  • Jens Lieven, Michael Schlagheck, Barbara Welzel: Netzwerke der Memoria. Essen 2013, ISBN 978-3-8375-0813-0.
  • Tanja Michalsky: Memoria und Repräsentation. Die Grabmäler des Königshauses Anjou in Italien (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 157). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-35473-8 (Zugleich: München, Universität, Dissertation, 1995).
  • Otto Gerhard Oexle: Memoria in der Gesellschaft und in der Kultur des Mittelalters. In: Joachim Heinzle (Hrsg.): Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche. Insel-Verlag, Frankfurt am Main/ Leipzig 1994, ISBN 3-458-16616-5, S. 297–323.
  • Karl Schmid, Joachim Wollasch (Hrsg.): Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Bd. 48). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2231-1.
  • Karl Schmid, Joachim Wollasch: Die Gemeinschaft der Lebenden und der Verstorbenen. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 1, 1967, S. 365–405.
  • Gabriela Signori: Hochmittelalterliche Memorialpraktiken in spätmittelalterlichen Reformklöstern. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. 60 (2004), S. 517–547 (online)
  • Rolf de Weijert, Kim Ragetli, Arnoud-Jan Bijsterveld, Jeannette van Arenthals (Hrsg.): Living memoria. Studies in Medieval and Early Modern Memorial Culture in Honour of Truus van Bueren. (= Middeleeuwse Studies en Bronnen. Vol. 137). Verloren, Hilversum (NL) 2011, ISBN 978-90-8704-272-1 (Mit Beiträgen (auf deutsch) von Thomas Schilp, Otto Gerhard Oexle, u. A.).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, ISBN 978-3-518-29652-3, S. 37–64, hier: S. 54–56 (Online).
  2. Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, S. 37–64, hier: S. 55.
  3. Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, S. 37–64, hier: S. 56 f.
  4. Otto Gerhard Oexle: Die Gegenwart der Toten. In: Herman Braet, Werner Verbeke (Hrsg.):Death in the Middle Ages. Leuven 1983, S. 19–77, hier: S. 29 f.
  5. Vgl. Uwe Heckert: Die Ratskapelle als Zentrum bürgerlicher Herrschaft und Frömmigkeit. Struktur, Ikonographie und Funktion. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. 129 (1993), S. 139–164, hier: S. 142ff. (Digitalisat)