Nachrichtendienstliches Informationssystem

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein aus den 70er Jahren stammendes nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.

Anfang 2008 waren von Bund und Ländern gemeinsam im Nachrichtendienstlichen Informationssystem 1.172.797 (Anfang 2007: 1.047.933; Anfang 2006: 1.034.514) personenbezogene Eintragungen enthalten, davon 618.284 Eintragungen (52,7 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen (Anfang 2007: 57,1 %).[1]

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.

NADIS enthält keine Inhalte über vorliegende Erkenntnisse über Personen, sondern lediglich Personendaten. Die meisten in NADIS erfassten Personen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig und wurden durch Verfassungschutzmaßnahmen überprüft. Eine Erfassung in NADIS bedeutet keineswegs, dass die betreffende Person irgendeinen kriminellen, terroristischen oder ähnlich gearteten Hintergrund hat. V-Leute des Verfassungsschutzes werden aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht in NADIS erfasst.

Der Sicherheitsexperte Janusz Piekałkiewicz hielt NADIS für ein wichtiges Instrument des Verfassungsschutzes zum Profiling, mit dem die verschiedenen charakteristischen Verhaltensweisen von Zielpersonen als Muster gespeichert werden und so der Kreis der Verdächtigen eingeengt werden kann.[2]

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisierte, dass NADIS „entgegen den Bestimmungen im Bundesverfassungsschutzgesetz nicht nur als System zum Wiederauffinden von Akten, sondern auch als eine Recherchedatei für operative Zwecke des Geheimdienstes genutzt“ werde. In NADIS des Bundesamtes würden zudem neben den eigentlichen Personalien auch Angaben zu Kraftfahrzeugen, Schließfach-, Konto- und Telefonnummern gespeichert.[3]

Der Jurist Michael Ostheimer sieht im regen Informationsaustausch des Verfassungsschutzes mit der Polizei, der im Falle des Bundeskriminalamtes unmittelbar über NADIS erfolgt, eine gefährliche Verflechtung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Informationen, durch die das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei ausgehöhlt werde und forderte daher die Abschaffung von NADIS.[4]

Im April 2008 stoppte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Einführung des Nachfolgesystems NADIS-neu, da er ähnliche Probleme und Kostenüberschreitungen wie bei der Einführung von INPOL-neu befürchtete. Über ein neues System sollte erst 2010 entschieden werden. [5]

In der zweiten Jahreshälfte 2011 soll NADIS mit einer Volltextsuche ausgestattet werden, die auch Daten von unbescholtenen Bürgern liefert, die unwissentlich Kontakt zu Zielpersonen hatten. [6]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Verfassungsschutzbericht 2007, Bundesamt für Verfassungsschutz, S. 8 (PDF)
  2. Janusz Piekałkiewicz: Weltgeschichte der Spionage. München 1993, S. 412.
  3. 19. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kapitel 4.3: Verfassungsschutz – NADIS-Datensatz, Kiel 1997
  4. Michael Ostheimer: Verfassungsschutz nach der Wiedervereinigung. Möglichkeiten und Grenzen einer Aufgabenausweitung. Frankfurt am Main u. a. 1993, S. 143.
  5. Schäuble stoppt das neue Computersystem für den Verfassungsschutz, Heise Online vom 19. April 2008 [1]
  6. Datenschutzbeauftragte warnen vor Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei. Heise online, 5. November 2010, archiviert vom Original am 7. November 2010, abgerufen am 7. November 2010.