Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle

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Logo und Slogan der Nagra

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (kurz Nagra oder nagra) mit Sitz in Wettingen ist für die sichere Endlagerung der in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle und die damit verbundenen Forschungs- und Projektierungsarbeiten verantwortlich.

Tätigkeit

Gemäss dem schweizerischen Kernenergiegesetz und den begleitenden Verordnungen sind die Verursacher radioaktiver Abfälle für deren Entsorgung verantwortlich. Das Gesetz schreibt die dauernde und sichere Entsorgung der Abfälle in geologischen Tiefenlagern in der Schweiz vor. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die schweizerischen Kernkraftwerksbetreiber sowie der Bund, der für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist, 1972 die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle gegründet. Finanziert wird die Nagra durch ihre Genossenschafter (KKW-Betreiber, Bund und Zwilag). Aufgrund der Zusammensetzung ihrer Eigner gilt die Nagra bei der Atomkraft-Opposition als kernenergie-freundlich. Für diesbezügliche Kritik sorgen auch Zahlungen der Nagra an Lobby-Organisationen wie das Forum Vera (Verantwortung für Entsorgung radioaktiver Abfälle) und an Organisationen der Energiewirtschaft.[1] Gemäss ihrem Verhaltenskodex[2] soll die Nagra eine neutrale Haltung gegenüber der Nutzung der Kernenergie einnehmen.

Eine wichtige Basis für die Arbeiten der Nagra ist der von ihr erbrachte „Entsorgungsnachweis“. Erster Schritt dazu war in den 1980er Jahren das „Projekt Gewähr“. Es beinhaltete Sondierbohrungen in Kristallingestein an geografisch unterschiedlichen Örtlichkeiten in der Nordschweiz sowie seismische Messungen. Dazu kamen Untersuchungen am Oberbauenstock in der Innerschweiz. Der Bundesrat erkannte die entsprechenden Forschungsergebnisse 1988 als Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Im Hinblick auf die Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle musste die Nagra ihre Untersuchungen ausdehnen. Deshalb erkundete sie ab Ende der Achtzigerjahre verschiedene Sedimentgesteine, darunter den Opalinuston. Sie bewertete diesen als sehr geeignetes Wirtsgestein, vor allem aufgrund seiner sehr geringen Wasserdurchlässigkeit und der Eigenschaft, quellfähig zu sein, wodurch Risse wieder abgedichtet werden.[3] Das „Projekt Opalinuston“ führte 2006 zur Genehmigung des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle durch den Bundesrat.

Geologische Tiefenlager hat die Nagra bisher noch nicht gebaut. Sie verfolgte die Absicht, am Wellenberg im Kanton Nidwalden ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle zu errichten, erlitt aber durch ablehnende Volksabstimmungen (1995 52 % Nein zu einem Endlager, 2002 57 % Nein zum Bau eines Sondierstollens[4]) im Kanton eine Niederlage.[5] Mitte 2010 kamen die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die Kommission für Nukleare Entsorgung (KNE) und, wie schon Anfang 2010, das Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), welches auch Standorte am Jurasüdfuss problematisch fand[6], zum Schluss, dass der Wellenberg «deutlich weniger geeignet» sei als andere Gebiete, die im Gegensatz zum Wellenberg das Wirtsgestein Opalinuston aufweisen.[7]

In der Schweiz befasste sich die vom Bundesrat Leuenberger bestellte Kommission „Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle“ (EKRA) mit möglichen Entsorgungslösungen. Sie kam 2000 in ihrem Abschlussbericht zum Schluss, dass einzig geologische Tiefenlager einen zeitlich unbeschränkten Schutz von Mensch und Umwelt bieten.[8][9] Die Suche nach Lagerstandorten erfolgt in der Schweiz im Rahmen des „Sachplans geologische Tiefenlager“[10][11] und läuft seit 2008.[12] Das Sachplankonzept sieht auch temporär eine Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager vor.[13] Beim Sachplan geologische Tiefenlager handelt sich um ein detailliert geregeltes Auswahlverfahren unter Leitung der Bundesbehörden. Die Nagra liefert in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Daten und Standortvorschläge. Das ENSI bewertet diese als Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat trifft die Entscheide.[14]

2008 hat die Nagra den Bundesbehörden sechs Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager vorgeschlagen:[15] für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sind dies Südranden (im Kanton Schaffhausen), Zürich Nordost (Zürich und Thurgau, auch „Zürcher Weinland“ genannt), Nördlich Lägern (Zürich und Aargau), Jura Ost (Aargau, „Bözberg“), Jura-Südfuss (Solothurn und Aargau) und Wellenberg (Nidwalden und Obwalden). Zürich Nordost (Weinland), Nördlich Lägern und Jura Ost (Aargau, Bözberg) eignen sich auch für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA). Das Zürcher Weinland (Zürich Nordost) und der Wellenberg wurden bereits im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis respektive dem Projekt „Wellenberg“ mittels Bohrungen besonders intensiv untersucht.

Im Jahr 2011 hat der Bundesrat entschieden, alle sechs vorgeschlagenen Standortgebiete in die zweite Etappe des Sachplanverfahrens zu übernehmen.[16] Gegenwärtig geht es darum, die Lagerprojekte in den möglichen Standortgebieten zu konkretisieren und die geologischen Standorte sicherheitstechnisch miteinander zu vergleichen.[17]

Gestützt auf den sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte gibt die Nagra um 2020 bekannt, für welchen Standort oder welche Standorte sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten will. Innerhalb von etwa zwei Jahren bereitet sie dieses dann vor und reicht es voraussichtlich 2022 ein. Nach einer umfassenden Prüfung der Unterlagen (vor allem durch das ENSI) und öffentlichen Anhörung wird der Bundesrat etwa 2027 seinen Entscheid dem Bundesparlament zur Genehmigung vorlegen. Dieser Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum, aber nur noch auf Bundesebene.[18][14]

Ein Vorentscheid ist im Januar 2015 gefallen: Die Nagra favorisiert die zwei Standorte Zürcher Weinland und Bözberg (Aargau), beide mit Opalinuston-Wirtsgestein. Weil die Nagra das Fachgremium in der Frage ist, bedeutet der Entscheid eine sehr wichtige Weichenstellung.[19]

Weblinks

Quellen

  • 25 Jahre Nagra, 1997
  • Nagra-Info, Nr. 18, 2005
  • Sachplan geologische Tiefenlager, 2008
  • BFE-Newsletter Tiefenlager, Nr. 12, 2014
  • Nagra-Info, Nr. 42, 2014

Einzelnachweise

  1. http://webapp.sonntagszeitung.ch/read/sz_07_09_2014/nachrichten/Nagra-Gelder-fuer-Atomkraftlobby-14353
  2. Verhaltenskodex der Nagra, Nagra-Webseite, 23. Januar 2014
  3. ENSI: ENSI-Magazin, 2010.1
  4. «Demokratie mit Füssen getreten» – Gegen neue Nagra-Pläne in Nidwalden, NZZ, 27. November 2008
  5. Aus für Wellenberg – Ein Schweizer Atom-Endlager rückt in weite Ferne: Die Stimmberechtigten des Kantons Nidwalden haben sich gegen einen Sondierstollen im Wellenberg ausgesprochen, swissinfo.ch, 22. September 2002
  6. Standorte für Atommülllager bestätigt – Wellenberg als «deutlich weniger geeignet» bezeichnet – offene Fragen bei der Bautechnik, NZZ, 27. Februar 2010
  7. Weiteres Gutachten gegen den Wellenberg – Kommission für nukleare Sicherheit konzentriert sich auf Opalinuston, NZZ, 6. Mai 2010
  8. Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle veröffentlicht Schlussbericht, Medienmitteilung BFE, 7. Februar 2000
  9. Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle, Schlussbericht (2000)
  10. Sachplan geologische Tiefenlager, ENSI, 7. August 2014
  11. Sachplan geologische Tiefenlager, BFE, 7. August 2014
  12. Standortsuche für geologische Tiefenlager beginnt, BFE, 2. März 2008
  13. Technisches Forum Sicherheit diskutiert Rückholbarkeit aus Tiefenlager, Newsmeldung ENSI, 13. September 2013
  14. a b Nagra-info Nr. 42, Nagra, Juli 2014
  15. Vorschläge für geologisch geeignete Standortregionen zur Lagerung der radioaktiven Abfälle liegen vor, BFE, 6. November 2008
  16. Standortsuche für geologische Tiefenlager: Bundesrat legt sechs Gebiete fest und startet Etappe 2, BFE, 1. Dezember 2011
  17. Geschäftsbericht 2013, Nagra, 26. Juni 2014
  18. Newsletter Tiefenlager, BFE, April 2014
  19. Aargauer Radiobeitrag zum Entscheid