Notarkammer Thüringen
Notarkammer Thüringen | |
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Staatliche Ebene | Freistaat Thüringen |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz |
Gründung | 29. September 1990 |
Hauptsitz | Erfurt |
Behördenleitung | Stefan Hügel |
Netzauftritt | www.notarkammer-thueringen.de |
Die Notarkammer Thüringen ist die Notarkammer, also die berufsständische Vereinigung der im Freistaat Thüringen zugelassenen Notare.
Am 29. September 1990 fand auf der Grundlage der Verordnung über die Tätigkeit der Notare in eigener Praxis vom 20. Juni 1990 die Gründungsversammlung der Notarkammer Thüringen statt. Zum ersten Präsidenten wurde Justizrat Hans-Georg Schmidt gewählt, der auch Ehrenpräsident der Notarkammer Thüringen ist.
Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, über die das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Rechtsaufsicht führt. Sie hat derzeit 79 Mitglieder, darunter 30 Notarinnen (Stand: 1. Februar 2015).
Vorstand
- Präsident: Notar Stefan Hügel, Weimar
- Vizepräsident: Notar Siegfried Bretschneider, Erfurt
- Vorstandsmitglieder: Notarin Janett Talke (Gera), Notar Dietmar Berger (Sömmerda) und Notar Peter Janecek (Erfurt)
- Ehrenmitglieder der Notarkammer Thüringen: Notar Hans-Jörg Assenmacher, Herr Jürgen Fenske.
Geschäftsführung
- Notarassessor Christian Grüner[1]