Postexpositionsprophylaxe

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Als Postexpositionsprophylaxe (PEP) bezeichnet man allgemein Maßnahmen nach möglichem Kontakt mit Erregern einer Infektionserkrankung, um deren Ausbruch zu verhindern oder deren Verlauf zumindest abzumildern. Die Maßnahmen können in einer medikamentösen Behandlung oder einer oder mehrerer Impfungen bestehen. Wenn mehrere Impfungen notwendig sind, kombiniert man zur aktiven Impfung eine passive Impfung (Tetanus, Tollwut). Die passive Impfung bietet den Vorteil des Sofortschutzes. Ein Sofortschutz ist mit der aktiven Impfung, bei der das Immunsystem so stimuliert wird, dass es nach einiger Zeit einen eigenen Abwehrschutz hervorbringt, nicht zu erreichen. Bei der passiven Immunisierung werden Antikörper von anderen Menschen eingesetzt, die selbst gegen die betreffende Krankheit immun sind. Dazu wird das Blut einiger tausend Blutspender entsprechend aufbereitet. All diese Maßnahmen haben das Ziel, die Vermehrung der Erreger im Körper zu unterbinden und dadurch zu verhindern, dass nach einer möglichen Infektion die Erkrankung ausbricht.


HIV

Indikation zur HIV-PEP bei sexueller Exposition
laut Deutsch-Österreichischer Leitlinien der DAIG (Stand 2013)[1]
Expositionsereignis Kommentar PEP-Indikation
Ungeschützter insertiver oder rezeptiver vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr (z. B. infolge eines geplatzten Kondoms) mit einer bekannt HIV-infizierten Person Transmissionsrisiko in erster Linie vom Behandlungsstatus bzw. der Viruslast bei der behandelten Person abhängig PEP empfehlen wenn Indexperson unbehandelt, VL > 1000 Kopien/ml oder Behandlungsstatus nicht eruierbar
PEP anbieten wenn VL der Indexperson 50–1000 Kopien/ml
Keine PEP-Indikation wenn Indexperson wirksam behandelt (VL < 50 Kopien/ml)
Ungeschützter Geschlechtsverkehr bei unbekanntem HIV-Status des Partners/der Partnerin
Ungeschützter Analverkehr zwischen Männern Bei homosexuellem Analverkehr zwischen Männern liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass beim Partner eine undiagnostizierte oder unbehandelte HIV-Infektion vorliegt, in Deutschland zwischen ca. 1 % und 3 % (altersabhängig). PEP anbieten
Ungeschützter heterosexueller Vaginal- oder Analverkehr mit aktiv intravenös Drogen konsumierendem Partner/in, mit bisexuellem Partner oder Partner aus HIV-Hochprävalenzregion Statistische Expositionswahrscheinlichkeit in einem Bereich ~ 1:100 PEP anbieten
Ungeschützter heterosexueller Vaginal- oder Analverkehr bei Vergewaltigung Statistische Expositionswahrscheinlichkeit sehr gering (≤ 1:10.000) Keine Einigung bezüglich der PEP-Indikation
Ungeschützter heterosexueller Vaginal- oder Analverkehr (auch mit Sexarbeiterin) Bei heterosexuellem Geschlechtsverkehr liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass beim Partner eine undiagnostizierte oder unbehandelte HIV-Infektion vorliegt in Deutschland bei ca. 1:10.000 oder darunter Keine PEP-Indikation
Oralverkehr ungeschützter oraler Geschlechtsverkehr mit der Aufnahme von Sperma eines sicher oder wahrscheinlich HIV-infizierten Partners in den Mund Übertragungswahrscheinlichkeit selbst im Falle einer realen Exposition sehr gering Keine PEP-Indikation
Küssen / Kontakt von HIV mit Haut Keine PEP-Indikation

Bei HIV-Risikokontakt (zum Beispiel ungeschützter Geschlechtsverkehr oder Nadelstichverletzung) wird empfohlen, vor Ablauf von 24 Stunden mit einer postexpositionellen Prophylaxe zu beginnen. Die besten Ergebnisse sind innerhalb eines Zeitfensters von zwei Stunden zu erwarten. Mehr als 72 Stunden nach dem Ereignis wird im Allgemeinen keine PEP mehr empfohlen. In jedem Falle muss eine entsprechend kundige Einrichtung aufgesucht werden, um im Einzelfall zu klären, ob eine solche Vorbeugung notwendig ist. Die Standard-Therapie besteht derzeit aus einer Kombination des Integrase-Hemmers Isentress (Raltegravir), was zweimal täglich einzunehmen ist und einmal täglich Truvada (bestehend aus Tenofovir und Emtricitabin). Diese Therapie ist vergleichsweise nebenwirkungs- und wechselwirkungsarm und wird meist über einen Zeitraum von einem Monat angewandt. Als Nebenwirkungen werden hauptsächlich Übelkeit, Antriebslosigkeit und Durchfall beschrieben. Je mehr Zeit vor Therapiebeginn vergeht, umso geringer sind die Erfolgschancen, eine möglicherweise erfolgte Infektion noch abzuwehren. In keinem Fall besteht ein 100-%-iger Schutz vor einer HIV-Infektion. Im Falle eines ungeschützten Geschlechtsverkehres mit einer (potentiell) HIV-positiven Person werden die Behandlungskosten nicht unbedingt von einer Krankenversicherung übernommen. Diesbezüglich sind die Kassen mittlerweile jedoch aufgeschlossener, zumal ihnen im Falle einer tatsächlichen Infektion weit höhere Kosten entstehen. Die Kosten der Prophylaxe belaufen sich für eine übliche vierwöchige Behandlung auf ca. 1550 Euro (Stand Mai 2010) bzw. 3000 CHF in der Schweiz (Stand August 2007).[1]

Hepatitis B

Bei nicht Geimpften, die sich beispielsweise eine Nadelstichverletzung mit Blut eines Infizierten zuziehen, wird die Simultanimpfung durch Gabe von Hepatitis-B-Immunglobulin (passive Immunisierung) zusammen mit einer aktiven HBV-Impfung empfohlen. Auch Neugeborene von infizierten Müttern (feststellbar durch den Nachweis von HBs-Antigen im Blut), erhalten innerhalb der ersten 24 Lebensstunden eine gleichzeitige (simultane) aktive und passive Impfung gegen das Virus.[2]

Hepatitis C

Gegen Hepatitis C gibt es noch keine Impfung. Es wird gegenwärtig keine sofortige Postexpositionsprophylaxe bei HCV empfohlen.[3] Der Empfänger sollte jeweils 2–4, 12 und 24 Wochen nach der Exposition untersucht werden (Serostatus bzw. HCV-RNA-Test). Bei Nachweis einer akuten Infektion sollte mit Anstieg der Transaminasen und bei Nachweis von Anti-HCV-Antikörpern eine Interferon-Monotherapie zur Verhinderung einer Chronifizierung eingeleitet werden.

Tetanus

Hier wird bei entsprechend gefährdenden Verletzungen bei ungeimpften Personen derzeitig die umgehende gleichzeitige Gabe von Tetanusimmunglobulin (passive Impfung) und einer aktiven Impfung empfohlen. Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits einmal eine komplette Immunisierung für Tetanus durchgemacht haben, jedoch mehr als fünf bis zehn Jahre keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollte eine einmalige Auffrischimpfung durchgeführt werden.[2]

Tollwut

Die postexpositionelle Tollwutprophylaxe besteht aus einer aktiven Impfung und einer zusätzlichen Gabe eines Tollwutimmunglobulins. Die Indikation wird von speziell als Tollwutberatungsstellen benannten Stellen, meist größeren Krankenhäusern, gestellt, die dann auch die entsprechenden Präparate vorrätig haben. Die rechtzeitige Intervention kann einen Krankheitsausbruch zu 100 Prozent verhindern. Unterbleibt die Prophylaxe und kommt es zum Ausbruch einer Tollwuterkrankung, so verläuft diese praktisch immer tödlich[4] – jedoch ist das Zeitfenster bei der Tollwut relativ groß.

Meningokokkenmeningitis

Meningokokkenerkrankungen und hier insbesondere die Meningitis sind hochansteckend und lebensbedrohlich. Daher wird auch für die Kontaktpersonen einer Erkrankten eine Chemoprophylaxe mit einem Antibiotikum durchgeführt, wobei sich der Personenkreis nach der Art des Kontakts richtet, jedoch sollten im selben Haushalt Lebende immer behandelt werden. Eine Therapie ist bis zu zehn Tage nach dem Kontakt mit dem Erkrankten sinnvoll.

Siehe auch

Quellen

  1. a b Leitlinie Postexpositionelle Prophylaxe der HIV-Infektion, Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG)
  2. a b Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Stand 2013
  3. U.S. Public Health Service Guidelines for the Management of Occupational Exposures to HIV and Recommendations for Postexposure Prophylaxis
  4. Kayser, F. H. et al.: Taschenlehrbuch Medizinische Mikrobiologie. 11. Auflage. Thieme Verlag, 2005, ISBN 3-13-444811-4.

Weblinks