Prinz von Geblüt
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Prinz von Geblüt (frz. prince du sang, engl. prince of the blood) ist die Bezeichnung für die männlichen Mitglieder einer regierenden, königlichen Familie. In der historischen Forschung werden damit beispielsweise für Frankreich je nach Epoche die nach der Lex Salica legitimen Mitglieder des Hauses Valois, Bourbon, Vendôme, Orléans, Condé und Conti bezeichnet. Traditionell wurden von den französischen Königen nur die männlichen Nachkommen Ludwigs IX. (1214-1270) als Prinzen anerkannt.
Der Erste Prinz von Geblüt galt neben dem amtierenden König und dessen Nachkommen als höchstrangiges Mitglied des Königshauses, da er das Oberhaupt der am nächsten verwandten Nebenlinie war. Beispielsweise gelang 1589 mit Heinrich von Bourbon einem Ersten Prinzen von Geblüt die Thronfolge in Frankreich, nachdem die Valois ausgestorben waren und an deren Stelle die Nebenlinie der Bourbonen die Krone erbte.

