Rechtsfrieden

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Rechtsfrieden herrscht, wenn es keinen Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt, wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern. Das bedeutet aber nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abgefunden hat.

So dient zum Beispiel die strafrechtliche Verfolgungsverjährung der Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Zwar kann nach Eintritt der Verjährung die Schuld des Täters nicht mehr gesühnt werden, gleichzeitig tritt aber Rechtssicherheit insofern ein, als sich die Strafverfolgungsorgane nicht mehr mit lange zurückliegenden Straftaten, an deren Ahndung die Rechtsgemeinschaft nur noch ein untergeordnetes Interesse hat, befassen müssen.

Ein anderes Beispiel ist die Ersitzung, mit der eine Diskrepanz zwischen Rechtsschein und Rechtswirklichkeit beseitigt wird.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!