Rechtsförmlichkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2016 um 22:20 Uhr durch Hydro (Diskussion | Beiträge) (form, typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rechtsförmlichkeit (auch Legistik) stellt eine kodifizierte oder allgemein vorherrschende Vereinbarung zur formalen Gestaltung und Verwaltung von Rechtsvorschriften dar. Die Legistik wird auch als Wissenschaft gelehrt und erforscht.[1]

Deutschland

„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung bezieht sie sich vor allem auf die Regelungssystematik und die Regelungsform des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens.“

Handbuch der Rechtsförmlichkeit [2]

Im genannten Handbuch finden sich vielfältige Regelungen:

  • zur Zitierweise
  • zum Gebrauch von Abkürzungen
  • zur Handhabung von Verweisen
  • Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen
  • Typografisches
  • gesetzgeberisch sensiblere Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch im Kontext von
  • Stamm- und Änderungsgesetzen
  • Rechtsverordnungen
  • Europarecht verschiedenster Art
  • völkerrechtlichen Vereinbarungen.

In vielen Bundesländern bestehen zusätzlich eigene Regelungen. Z.B. in NRW bestehen in der GGO und insbesondere im Anhang zu dieser Sonderregelungen.

Österreich

In Österreich ist der Verfassungsdienst (Sektion V des Bundeskanzleramtes) für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Legistischen Richtlinien zuständig. In den einzelnen Bundesministerien ist zur Erarbeitung von Gesetzestexten (Ministerialentwürfen) jeweils eine eigene Abteilung oder Sektion, vgl. Sektion III (Recht) Abteilung Legistik im Bundesministerium für Inneres, eingerichtet.

Der Verfassungsdienst stellt die jeweils gültigen Bestimmungen im Bereich der Rechtssetzungstechnik im Internet auf der Homepage des Verfassungsdienstes zur Verfügung. Im Begutachtungsverfahren äußert sich der Verfassungsdienst oft mit Anliegen gesetzestechnischer Natur[3]

Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. Bundesanzeiger, Köln 2008, ISBN 978-3-89817-697-2.
    • Bundesanzeiger. Ausgegeben am 22. Oktober 2008, 60. Jahrgang, Nr. 160a. (Freies Digitalisat dieser Ausgabe hier; zuletzt abgerufen am 7. Juli 2016)
    • Der Text wurde auch in sechs andere Sprachen übersetzt (ins Englische, Russische, Türkische, Chinesische, ins Rumänische und ins Serbische). Die Übersetzungen stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Download bereit (zuletzt abgerufen am 7. Juli 2016).
  • Tonio Walter: Sprache und Stil in Rechtstexten in JR. 2007, S. 61–65.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beispiel im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien
  2. Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Rn. 8 abgerufen am 18. Juni 2009
  3. Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Grundbuchs-Novelle 2008 (PDF; 103 kB)