Rechtsförmlichkeit
Die Rechtsförmlichkeit (auch Legistik) stellt eine kodifizierte oder allgemein vorherrschende Vereinbarung zur formalen Gestaltung und Verwaltung von Rechtsvorschriften dar. Die Legistik wird auch als Wissenschaft gelehrt und erforscht.[1]
Deutschland
„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung bezieht sie sich vor allem auf die Regelungssystematik und die Regelungsform des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens.“
Im genannten Handbuch finden sich vielfältige Regelungen:
- zur Zitierweise
- zum Gebrauch von Abkürzungen
- zur Handhabung von Verweisen
- Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen
- Typografisches
- gesetzgeberisch sensiblere Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch im Kontext von
- Stamm- und Änderungsgesetzen
- Rechtsverordnungen
- Europarecht verschiedenster Art
- völkerrechtlichen Vereinbarungen.
In vielen Bundesländern bestehen zusätzlich eigene Regelungen. Z.B. in NRW bestehen in der GGO und insbesondere im Anhang zu dieser Sonderregelungen.
Österreich
In Österreich ist der Verfassungsdienst (Sektion V des Bundeskanzleramtes) für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Legistischen Richtlinien zuständig. In den einzelnen Bundesministerien ist zur Erarbeitung von Gesetzestexten (Ministerialentwürfen) jeweils eine eigene Abteilung oder Sektion, vgl. Sektion III (Recht) Abteilung Legistik im Bundesministerium für Inneres, eingerichtet.
Der Verfassungsdienst stellt die jeweils gültigen Bestimmungen im Bereich der Rechtssetzungstechnik im Internet auf der Homepage des Verfassungsdienstes zur Verfügung. Im Begutachtungsverfahren äußert sich der Verfassungsdienst oft mit Anliegen gesetzestechnischer Natur[3]
Siehe auch
Literatur
- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. Bundesanzeiger, Köln 2008, ISBN 978-3-89817-697-2.
- Bundesanzeiger. Ausgegeben am 22. Oktober 2008, 60. Jahrgang, Nr. 160a. (Freies Digitalisat dieser Ausgabe hier; zuletzt abgerufen am 7. Juli 2016)
- Der Text wurde auch in sechs andere Sprachen übersetzt (ins Englische, Russische, Türkische, Chinesische, ins Rumänische und ins Serbische). Die Übersetzungen stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Download bereit (zuletzt abgerufen am 7. Juli 2016).
- Hildebert Kirchner: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6. Auflage. De Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-335-1.
- Anton Schäfer: Abkürzungen, Begriffe, Zitiervorschläge (Akronyme - internationale Einführung und umfangreiche Abkürzungssammlung). 1. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2008, ISBN 978-3-7046-5112-9.
- Tonio Walter: Kleine Stilkunde für Juristen. 2. Auflage. Beck Verlag, München 2009, ISBN 978-3-406-59190-7.
- Tonio Walter: Sprache und Stil in Rechtstexten in JR. 2007, S. 61–65.
- Uwe Wesel: Fast alles, was Recht ist: Jura für Nichtjuristen. 8. Auflage. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-8218-4749-8.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien
- ↑ Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Rn. 8 abgerufen am 18. Juni 2009
- ↑ Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Grundbuchs-Novelle 2008 (PDF; 103 kB)