Rechtspädagogik

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Die von der Cottbusser Jugendrichterin Sigrun von Hasseln-Grindel zu Anfang der 1990er Jahre begründete Rechtspädagogik bedeutet in deren Definition Rechtserziehungswissenschaft oder Lehre darüber, wie dem Menschen die Prinzipien und die davon abzuleitenden Regelungen des Zusammenlebens am effektivsten zu vermitteln sind und er motiviert werden kann, diese freiwillig einzuhalten.

Begründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtspädagogik bietet eine Chance, mit dem Lernen von Normen zumeist auch gleich einen ethisch-moralischen Grundstandard verinnerlichen zu können.[1] Es handelt sich dabei um Lehrangebote, die präventiv jungen Menschen außerhalb des Pflichtunterrichts gezeigt werden.

Rechtspädagogen sind Juristen mit pädagogischer oder Pädagogen mit juristischer Zusatzausbildung. Nichtjuristen dürfen aber nur solche Rechtsinhalte vermitteln, die sie in ihrer beruflichen Funktion vertreten, Z. B. ein Sozialamtsmitarbeiter das Sozialrecht oder eine Fachkraft aus der Jugendhilfe das SGB VIII.

Die Rechtspädagogik bezweckt eine ganzheitliche, (gewalt-)präventive Erziehung und Werteschulung sowie ein tolerantes Zusammenleben ohne Delinquenz in der modernen, multikulturellen und demokratischen Gesellschaft des 20. und 21. Jahrhunderts.

Die Gruppe um von Hasseln-Grindel bemüht sich zurzeit um die Implementierung des Begriffs „Human Law“ als fremdssprachliches Synonym für Rechtspädagogik.[2]

Verbreitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rechtspädagogik nach Sigrun von Hasseln-Grindel kommt in als Demokratieschulen ausgerichteten Jugendrechtshäusern unmittelbar zur Geltung.[3]

Sigrun von Hasseln-Grindel leitete im WS 11/12 im Wahlpflichtfach „Rechtswissenschaften“ an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ein Seminar zum Thema.[4]

Dariusz Schmidt, Dozent an der Universität Warschau, zeigt dort ein Lehrfach Rechtspädagogik.[5]

Ähnliche Konzepte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch die Curricula des Sozialpädagogischen Instituts Berlin (SPI) haben entsprechende Inhalte. Die dort angesiedelte Programmagentur Rechtskundepaket ist zuständig für die landesweite Organisation der Umsetzung von Schulprojektwochen, die nach dem Konzept „Recht aufschlussreich“ der Landeskommission gegen Gewalt Berlin durchgeführt werden.[6]

Ein Vorläufer ist das Angebot von Manfred Günther, der über die Jugendberatungsstelle und Jugendrechtsberatung der Jugendberatung JOKER von 1984 bis 2000 jährlich in allen 9. Schulklassen von Berlin-Wilmersdorf einen entsprechenden Unterricht einbrachte. Parallel orientierte der Pädagogische Psychologe und Mediator an ca. 800 Abenden ratsuchende Jugendliche, immer zusammen mit einem Rechtsanwalt in Rechtsfragen aller Art.[7]

Rechtskundeunterricht wird auch z. T. in den Schulen Nordrhein-Westfalens angeboten.[8]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Internationale Gesellschaft für Heimerziehung (Hrsg.): Rechte haben – Recht kriegen; (2.A., 2003) Weinheim: Beltz Votum, ISBN 3-407-55121-5.
  • Manfred Günther (2018): Hilfe! Jugendhilfe., darin: Was ist eigentlich Jugendberatung – ein Muss oder nur Luxus (S. 375–388) Rheine: Heimdall ISBN 978-3-946537-55-7.
  • ders.: Alles was jungen Menschen Recht ist(2019); Berlin: www.mg-joker.de ISBN 3-924041-23-7.
  • Elke von der Haar: Jugendberatung; München 2003, ISBN 3-423-58029-1.
  • Ulrike Hinrichs: Zu Recht finden; Essen 2010.
  • Bernhard Limbeck u. Rüdiger Johannkemper: Wertevermittlung durch Rechtskundeunterricht. In: Jörg-Dieter Gauger; Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (Hrsg.): Sinnvermittlung, Orientierung, Werte-Erziehung: Bilanz und Perspektiven des Religions-, Philosophie- und Rechtskundeunterrichts an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. Academia Verlag, Sankt Augustin 1998, ISBN 3-89665-084-X.
  • Werner Terpitz und Jochen Terpitz: Rechte der Jugendlichen von A-Z, München 2000.
  • Sigrun von Hasseln-Grindel: Rechtspädagogik. Von der Spaß- in die Rechts- und Verantwortungsgesellschaft. BoD 2006; ISBN 3-8334-3638-7.
  • dies.: Jugendrechtsberater; München 2002.
  • dies.: Das Jugendrechtshaus 2000; Berlin, BoD, 2000. ISBN 3-8311-0402-6.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Definition aus von Hasselns Homepage (Memento des Originals vom 13. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hasseln.de
  2. Einladung zu Human Law-Rechtspädagogische Tage 2011 (PDF; 750 kB)
  3. Konzept der Häuser (Memento des Originals vom 22. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jugendrechtshaus.de
  4. Seite der BTU Cottbus@1@2Vorlage:Toter Link/www.tu-cottbus.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 62 kB) abgerufen am 11. März 2012
  5. D. Schmidt, Uni Warscszawski abgerufen am 11. März 2012
  6. Programmagentur Rechtskundepaket des SPI
  7. 'Die historischen Joker-Konzeptionen', abgerufen am 10. März 2012 (.pdf; 174 kB)
  8. vgl. Bernhard Limbeck, Rüdiger Johannkemper: Wertevermittlung durch Rechtskundeunterricht