Regionalflughafen

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Regionalflughafen (auch "regionaler Verkehrsflughafen") ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Die deutschen Luftfahrtbehörden wenden die Bezeichnung rein nach der Genehmigung an. So sind nur die 16. DFS-Flughäfen internationale Verkehrsflughäfen und die restlichen Plätze mit einer Kontrollzone oder einem Luftraum F sogenannte Regionalplätze. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) legt den Schwerpunkt nicht auf die Genehmigung des Gesetzgebers, sondern auf die Bewegungszahlen und Passagieraufkommen der einzelnen Flugplätze. Gemäß der ADV sind auch Dortmund und Frankfurt-Hahn ein int. Verkehrsflughafen, obwohl in allen gültigen, rechtlichen Unterlagen dieses nicht der Wahrheit entspricht. Demnach kann ein Regionalflughafen entsprechend seiner Genehmigung entweder ein Landeplatz oder auch ein Flughafen sein. Die notwendige Flugsicherung muss durch einen zertifizierten Flugsicherungsprovider wahrgenommen werden, außer bei einem Flugplatz mit Luftraum F, dort gibt es keinen betrieblichen Flugsicherungsprovider.

[Bearbeiten] Subventionierte Strukturpolitik

Weil die planungsrechtliche Hoheit für Flughafenprojekte bei den Bundesländern liegt, können Landespolitiker den Ausbau von Regionalflughäfen als Investition für strukturschwache Regionen betreiben, wobei Kritiker bemängeln, dass dabei Prestigedenken oft eine größere Rolle spielt als eine überregionale Infrastrukturplanung.[1]

Die Großflughäfen Frankfurt und München haben sich gegen die subventionierte Konkurrenz durch Regionalflughäfen in der Initiative Luftverkehr zusammengeschlossen.[2]

[Bearbeiten] Quellen

  1. Eric Heymann und Jan Vollenkemper: “Ausbau von Regionalflughäfen Fehlallokation von Ressourcen”. Deutsche Bank Research 3. November 2005.
  2. http://www.initiative-luftverkehr.de/positionen/index.html
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