Rennlizenz

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Eine Rennlizenz ist eine Erlaubnis, an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen. Bekannt sind etwa Rennlizenzen aus dem Motorsport oder dem Radsport. In anderen Sportarten wird für Wettkämpfe in der Regel keine Lizenz vorausgesetzt, oft jedoch ein Wettkampfausweis (auch Start- oder Rennpass genannt).

Natur der Rennlizenz

Ähnlich der Fahrerlaubnis, die die Erlaubnis zum Autofahren auf öffentlichen Straßen darstellt, wird durch die Rennlizenz die Tauglichkeit des Inhabers zur Erreichung bestimmter Anforderungen gestellt. Rennlizenzen bauen aufeinander auf, höhere Lizenzen berechtigen meistens zur Teilnahme an niederrangigen Wettkämpfen. Meistens umfassen Rennlizenzen Fähigkeiten aus mehreren Bereichen, bspw. körperliche Tauglichkeit und Nachweis besonderer Manöver (beim Motorsport).

Rennlizenzen in verschiedenen Sportarten

Radsport

Nach dem Reglement des Weltradsportverbands Union Cycliste Internationale (UCI) wird die Rennlizenz durch den nationalen Verband - in Deutschland durch den Bund Deutscher Radfahrer (BDR) - ausgestellt, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Nur wenn kein nationaler Verband besteht oder dieser seiner Pflicht nicht nachkommt, stellt die UCI die Lizenz aus.[1]

Triathlon

Grundsätzlich ist bei Triathlons, bei der die maximale Streckenlänge von Jedermanntriathlons überschritten und/oder Meisterschaften/Ligawettkämpfen eine Lizenz erforderlich. Zur Teilnahme an Breitensportveranstaltungen kann eine Tageslizenz erworben werden.

Leichtathletik

Ein sogenannter Startpass ist nur für die Teilnahme an Meisterschaften und wenigen Sportfesten erforderlich. Die Teilnahme an Volksläufen erfordert keine Lizenz.

Motorsport

Im Motorsport gibt es mehrere Lizenzen. Die Organisation dieses Lizenzstammbaumes unterliegt dem Automobilweltverband FIA. Fundament bilden die sog. nationalen Rennlizenzen wie die A- und die EU-Lizenz. Darüber hinaus gibt es Eintageslizenzen und Juniorenlizenzen. Anders gestaffelt sind die internationalen Lizenzen, die auf den nationalen aufbauen und im Rang höher sind. Hier gibt es A-, B- und C-Lizenz, die zur Teilnahme an bestimmten Rennen berechtigen. Zudem existieren Sonderlizenzen für die Teilnahme an Rennen mit Beschleunigungsfahrzeugen, sog. Dragstern. Eine Sonderrolle nimmt die Formel 1 ein, in der ein Fahrer nur als Inhaber einer für diese Rennserie geschaffenen Superlizenz teilnehmen darf.

Einzelnachweise

  1. UCI-Reglement "General organisation of cycling as a sport", dort: 1.1.011ff abgerufen am 27. April 2011