Reparationen

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Reparationen (von lateinisch reparare ‚wiederherstellen‘) sind Transferleistungen in Form von Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Das Wort „Reparationen“ wird, außer in einigen zusammengesetzten Wörtern (z. B. in Reparationszahlung), nur in der Mehrzahl gebraucht.

Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu „reparieren“). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.

Französische Reparationen nach 1871

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 beschleunigten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Ein Teil wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau bis 1918 gehortet. Insgesamt musste Frankreich 5 Milliarden Goldfranc an das Deutsche Reich zahlen.

Deutsche Reparationen nach 1918

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen verpflichtet.

Deutsche Reparationen nach 1945

Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben, über deren Gesamthöhe sich die Alliierten jedoch auf der Konferenz von Jalta nicht einigen konnten. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen (Pariser Reparationsabkommen). Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit auf Reichsmark umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen wurde 1953 die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen, und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]

Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatte vorgesehen, dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitten hatte, erhielt sie das Recht zugestanden, Reparationen auch aus den anderen Zonen zu erhalten. Hieran entzündete sich bald Streit: Da die Sowjetunion sich weigerte, diese Lieferungen mit Lebensmittellieferungen aus ihrer Zone zu vergüten, beendete der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion. Die beiden anderen Westmächte schlossen sich diesem Vorgehen an.[3] Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 im Einvernehmen aller Vertragsparteien „anstelle eines Friedensvertrages“ geschlossen wurde, kam es auch später zu keinen weiteren Reparationszahlungen.

Die Reparationsleistungen der späteren DDR an die Sowjetunion geschahen bis 1948 hauptsächlich durch Demontage von Industriebetrieben. Davon betroffen waren 2.000 bis 2.400 der wichtigsten und bestausgerüsteten Betriebe innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Bis März 1947 wurden zudem 11.800 km Eisenbahnschienen demontiert und in die SU verbracht. Damit wurde das Schienennetz bezogen auf den Stand von 1938 um 48 % reduziert. Der Substanzverlust an industriellen und infrastrukturellen Kapazitäten durch die Demontagen betrug insgesamt rund 30 % der 1944 auf diesem Gebiet vorhandenen Fonds. Ab Juni 1946 (SMAD-Befehl Nr. 167) begann sich die Form der Reparationen von Demontagen auf Entnahmen aus laufender Produktion im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften zu verlagern. Diese Entnahmen aus laufender Produktion betrugen zwischen 1946 und 1953 jährlich zwischen 48,0 und 12,9 % (durchschnittlich 22 %) des Bruttosozialprodukts.[4] Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kamen L. Baar, Rainer Karlsch und W. Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin etwa 1993 auf eine Gesamtsumme von mindestens 54 Milliarden Reichsmark bzw. Deutsche Mark (Ost) zu laufenden Preisen bzw. auf mindestens 14 Mrd. US-Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[5]

Als die Reparationen 1953 für beendet erklärt wurden, hatte die SBZ/DDR die höchsten im 20. Jahrhundert bekanntgewordenen Reparationsleistungen erbracht.[6] Die Reparationen der DDR betrugen insgesamt 99,1 Mrd. DM (zu Preisen von 1953) – die der Bundesrepublik Deutschland demgegenüber 2,1 Mrd. DM (zu Preisen von 1953). Die DDR/SBZ trug damit 97–98 % der Reparationslast Gesamtdeutschlands – pro Person also das 130-fache.[7]

Griechenland

Siehe hierzu: Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland

Die „Reparationsfrage“ im Fall Griechenlands betrifft die Rückzahlung von geraubten Geldmitteln und Entschädigungen für Kriegsschäden. Insbesondere letztere werden von deutscher Seite mit Verweis auf die Kriegssituation abgewiesen.

Andere Reparationszahlungen nach 1945

Auch die anderen Mitglieder der Achsenmächte (Ungarn, Italien, Rumänien, Finnland und Bulgarien) mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen zahlen, deren Umfang im Pariser Vertrag von 1947 geregelt wurde. Beispielsweise trat Italien die Inselgruppe Dodekanes 1947 an Griechenland ab und lieferte in größerem Umfang Sachgüter, darunter Schienenfahrzeuge und Omnibusse. Es ist jedoch umstritten, ob die Dodekanes, die bis 1912 zum Osmanischen Reich gehörten und dann von Italien annektiert worden waren, als legitime Reparationszahlung gewertet werden können.

Die Vereinten Nationen gründeten 1991 nach dem Überfall des Irak 1990 auf Kuwait – unter Saddam Hussein – eine Reparationskommission, die United Nations Compensation Commission mit Sitz in Genf.[8][9] Der 1991 besiegte Irak zahlte aus seinen Öleinnahmen an Geschädigte 34 Milliarden Dollar (Stand Juli 2011) Reparationen.[10]

Der Iran verklagte die Vereinigten Staaten von Amerika 1992 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), weil die USA zwei Ölförder-Plattformen des Iran zerstört hatten. Der IGH fällte 2003 ein Urteil und wies die Forderung des Iran nach Reparationszahlungen ab (Näheres hier).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949, Band 17, Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952.
  2. Ursula Rombeck-Jaschinski: Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg. München 2005, ISBN 3-486-57580-5, S. 178.
  3. Conrad Franchot Latour, Thilo Vogelsang: Okkupation und Wiederaufbau. Die Tätigkeit der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands 1944–1947. DVA, Stuttgart 1973, S. 159 f.
  4. Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage. Das Neue Berlin, Berlin 2006.
  5. Lothar Baar, Rainer Karlsch, W. Matschke: Studien zur Wirtschaftsgeschichte. Berlin 1993, S. 100.
  6. Dierk Hoffmann, Michael Schwartz, Hermann Wentker (Hrsg.): Vor dem Mauerbau: Politik und Gesellschaft in der DDR der fünfziger Jahre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003.
  7. Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage. Das Neue Berlin, Berlin 2006, S. 43 f.
  8. www.uncc.ch
  9. Markus Eichhorst: Rechtsprobleme der United Nations Compensation Commission (Online in der Google-Buchsuche)
  10. RP 2000, fnp 2011

Literatur

  • Werner Otto Reichelt: Die Demontageliste. Eine vollständige Übersicht über die Reparationsbetriebe sowie die amtlichen Erklärungen der Militärbefehlshaber der Britischen und USA-Zone. Drei Türme, Hamburg 1947. (Digitalisat)
  • Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten… betreffend Untersuchung über deutsches Auslandsvermögen. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949. Bd 17. Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952. (Reparationsabkommen von 1946/Deutsche Schätzwerte/Schätzwerte der IARA)
  • Rainer Karlsch, Jochen Laufer, Sattler Friederike (Hrsg.): Sowjetische Demontagen in Deutschland 1944–1949. Hintergründe, Ziele und Wirkungen (= Zeitgeschichtliche Forschungen; ZGF 17). Duncker & Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-10739-X.
  • Helmut Rumpf: Die deutsche Frage und die Reparationen. In: ZaöRV. Band 33 (1973), S. 344–371.