Restholz

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Waldrestholz fällt beim Holzeinschlag an.
Industrierestholz, wie diese Schwarten, fallen bei der Holzberarbeitung an.

Als Restholz bezeichnet man die Holzanteile, die beim Einschlag im Wald, sowie bei der Be- und Verarbeitung von Holz in der Industrie als Neben- bzw. Koppelprodukt anfallen.

Im ersten Fall spricht man von Waldrestholz, das aus dem Schlagabraum ausschließlich der nichtholzigen Anteile, wie Blätter und Nadeln, besteht. Dies sind die Baumkrone, Äste und minderwertige Stammanteile. Das Waldrestholz kann z. T. als Rohstoff für die Herstellung von Holzwerkstoffen oder auch energetisch, z. B. in Form von Holzhackschnitzeln oder Scheitholz, sowie zur Herstellung z. B. von Rindenmulch genutzt werden.

Im zweiten Fall spricht man von Industrierestholz, das als Verschnitt, Schwarten, Rindenteile, Späne und Holzstäube anfällt. Diese Anteile können teilweise für die Holzwerkstoffherstellung (Spanplatten, MDF-Platten) oder energetisch, z. B. als Hackschnitzel oder Holzpellets, verwendet werden.

Der Begriff Restholz ist von dem Begriff Altholz (auch Gebrauchtholz) zu unterscheiden, da es sich hierbei um Holz handelt, das in irgendeiner Weise bereits verwendet wurde.

[Bearbeiten] Literatur

  • Martin Kaltschmitt, Hans Hartmann, Hermann Hofbauer (Hrsg.): Energie aus Biomasse. Grundlagen, Techniken und Verfahren. Springer Verlag, Berlin und Heidelberg 2009. ISBN 978-3-540-85094-6
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