Ringwall Altenstein

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Ringwall Altenstein
Gelände des Ringwalls Altenstein

Gelände des Ringwalls Altenstein

Staat Deutschland
Ort Taunusstein-Hahn
Burgentyp Höhenburg
Erhaltungszustand Burgstall, Bodendenkmal
Bauweise Trockenmauer
Geographische Lage 50° 8′ N, 8° 10′ OKoordinaten: 50° 7′ 52,6″ N, 8° 10′ 16,6″ O
Höhenlage 490 m ü. NN
Ringwall Altenstein (Hessen)
Ringwall Altenstein (Hessen)

Der Ringwall Altenstein ist eine abgegangene Ringwallanlage im Taunus ca. 1,0 km südlich von Taunusstein-Hahn im Rheingau-Taunus-Kreis. Seine tatsächliche Existenz ist umstritten. Eine Datierung der Anlage ist aufgrund der unklaren örtlichen Darstellung, wie auch dem Fehlen von Funden bis heute nicht möglich.

Lage und Beschreibung

Die Anlage befindet sich auf der westlichen der beiden Kuppen des Altenstein. Der Wall an sich stellte vermutlich eine Doppelwallanlage auf Basis eines Trockenmauerwerks dar. Die Form war oval. Der Innenring bedeckte bei einer Ausdehnung von maximal 40 m und einer Breite von 27 m eine Fläche von ca. 0,07 ha. Der äußere Ring schließt ca. 0,33 ha. ein. Die angriffsgefährdete Seite ist der Westen.

Von den Wällen finden sich heute nur geringe Reste. Festzustellen ist das Vorhandensein der Mauerreste im Wesentlichen durch die hohe Anzahl an behauenem Stein. Im Bereich einer Grasfläche spürt man beim Übergehen die Reste von Trockenmauerwerk. Im bewaldeten Bereich ist das Trockenmauerwerk vom Waldboden überdeckt. Faktisch ist aber die genaue Darstellung der Wallanlage nicht geklärt.

Der Fels Altenstein

Östlich der Anlage finden sich auf der zweiten Kuppe des Altenstein die Naturdenkmäler Altenstein und Spitzenstein. Diese zeigen Spuren von Bearbeitung.

Funktion und Datierung

Eine Datierung der Anlage ist aufgrund des Mangels an Funden heute nicht möglich. Ebenso ist ihre Funktion völlig unbekannt. Gegebenenfalls besteht ein Zusammenhang zum rund 600 Meter entfernt liegenden Pass, der Eisernen Hand. Denkbar ist aber auch eine Funktion als Bergheiligtum, speziell im Bezug zu den beiden Naturdenkmälern.

Denkmalschutz

Der Bereich der Wallanlage ist ein Bodendenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden. Gleiches gilt für die beiden Naturdenkmale.

Literatur