Sale-Lease-Back

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Rückmietverkauf, Sale-Lease-Back und Sale-and-Rent-Back sind synonyme Bezeichnungen einer Sonderform des Leasings, bei der eine Organisation eine Immobilie oder Fahrnis, aber auch immaterielle Güter wie Marken oder Patente, an eine Leasinggesellschaft verkauft und sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig zurückleast.

Beim Rückmietverkauf wird ein Vertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen, der die zu entrichtenden Mietkosten regelt und die Vertragslaufzeit festlegt. Die Beendigung des Vertrages erfolgt durch einen Vertragsrücktritt seitens des Mieters mit anschließender Rückabwicklung. Im Zuge dessen werden Zug um Zug die besitzanzeigenden Dokumente gegen Rückzahlung des Kaufpreises, zurückgegeben und somit die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse wiederhergestellt.

Verbreitung und Anwendung

Rückmietverkauf wird für Immobilien oder auch mobile Güter wie PKW, LKW, Baumaschinen und vergleichbare Gerätschaften angewendet.

Unternehmer und Privatpersonen, die Liquiditätsengpässe überbrücken müssen und aus unterschiedlichen Gründen nicht über ausreichende Bonität oder aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) verfügen, nutzen diese Variante zur Generierung von Liquidität.

Nutzen

Mieter

Das Unternehmen kann sogenannte stille Reserven im Anlagevermögen aufdecken.

Im Immobilienbereich werden Rückmietverkauf-Geschäfte häufig abgewickelt, um bei Vermögensübertragungen (beispielsweise auf nachfolgende Generationen) nicht die normalen Beträge der dann fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen. Durch den Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin nutzen.

Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftigen Wertsteigerungen nicht teil, es sei denn, das Unternehmen hat eine Kaufoption an der Immobilie zum steuerlichen Restbuchwert zum Laufzeitende verhandelt und nimmt diese wahr.

Käufer

Der Anbieter eines Rückmietverkauf-Vertrages erwirbt das Gut in der Regel unter dem Marktpreis zur Absicherung gegen Abnutzung und Schäden, die während des Vertragsverhältnisses, im Zuge der Nutzung durch den Mieter, entstehen können. Je nach Vertragsgestaltung kann der Vermieter bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten durch den Mieter, seinen Anspruch auf Herausgabe des Gutes geltend machen.

Geschäfte mit öffentlichen Gütern

Auch Kommunen verkaufen in Rückmietverkauf-Geschäften Gebäude und leasen diese zurück. Motivation ist in der Regel die Einnahme des sogenannten Barwertvorteils, der Differenz zwischen Verkaufserlös und den akkumulierten Leasinggebühren. Leasinggeber sind bei diesen Geschäften Stiftungen, die diese Geschäfte eingehen, um niedrigere Erbersatzsteuern zahlen zu müssen. Der Barwertvorteil ist die Teilhabe der Kommune an der Steuerersparnis. Öffentliches SLB ist dem Cross-Border-Leasing ähnlich.

Wichtiges

Da Anbieter von Rückmietverkauf-Verträgen in der Regel keiner speziellen staatlichen Instanz wie beispielsweise der BAFin im Bankenwesen oder dem Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (Pfandleihhäuser) unterstehen, sollte man sich im Vorwege genau über die Seriosität des Anbieters sowie über die Vertragsinhalte informieren.

Weblinks