Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht ist ein Gericht der schleswig-holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in Schleswig. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Gerichtsgebäude und Geschichte
Das LSG befindet sich in der Gottorfstr. 2, wo auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht sind. Im Volksmund wird das Gebäude als „Roter Elefant“ bezeichnet. Bis 2005 befand sich auch das Sozialgericht Schleswig in diesem Gebäude.
Das Gebäude wurde zwischen 1876 und 1878 erbaut und war Sitz der früheren preußischen Provinzialregierung der Provinz Schleswig-Holstein. Hier residierte der erste preußische Oberpräsident, und hier entwarf er im Auftrag des Reichskanzlers Otto von Bismarck die Reichsversicherungsordnung.
Zudem war früher auch das Oberversicherungsamt dort untergebracht. Seine rechtsprechende Funktion wurde vom Landessozialgericht übernommen.
Instanzenzug
Dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Sozialgerichte Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig.
Siehe auch
Weblinks
- Informationsseite der Landesregierung
- Übersicht der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts
- Geschäftsverteilungsplan 2006 (PDF-Datei; 31 kB)
- Geschäftsverteilungsplan 2007 (PDF-Datei; 31 kB)
Koordinaten: 54° 30′ 28,1″ N, 9° 32′ 28,8″ O