Schranke

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schranke (Begriffsklärung) aufgeführt.
Schranke vor einem Naturschutzgebiet

Eine Schranke (auch Schlagbaum; österreichisch: der Schranken; in der Schweiz: die Barriere) ist eine bauliche Einrichtung zum Sperren eines befahrbaren Weges. Sie besteht üblicherweise aus einer auf Pfosten gelagerten beweglichen Stange. Neben diesen Teilen können eine Abhängung (Unterkriechschutz) oder ein Scherengitter (Übersteigschutz) angebracht sein. Der Schrankenarm kann entweder als massive Stange oder als Knickarm (beengte Verhältnisse) ausgeführt sein. Zur besseren Kennzeichnung erhält der Schrankenarm heute üblicherweise ein Warnmuster, ist aber an Grenzübergängen oft in den Landesfarben gestrichen. Absperrschranken auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrseinrichtungen, welche als Zeichen 600 der StVO rot-weiß gestreift auszuführen sind.

Zweck einer Schranke ist zumeist, das Passieren zu kontrollieren. Schranken sind unter anderem an Grenzübergängen (Zoll), Bahnübergängen (Bahnschranke) und an Einfahrten, etwa zu Privatgeländen vorzufinden.

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Schlagbäume – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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