Schülersprecher

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Der Schülersprecher (auch Schulsprecher) ist der oberste Vertreter der Schülerschaft und der Vorsitzende der Schülervertretung (in Deutschland abgekürzt SV; früher auch Schülermitverwaltung, SMV) einer Schule.

Der Schülersprecher und seine Stellvertreter werden, in Deutschland abhängig vom Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder den Geschäftsordnungen der Schülervertretungen, von der gesamten Schülerschaft oder dem Schülerrat, der aus den Klassen- und Stufensprechern besteht, für ein Jahr gewählt.[1] In manchen Städten bzw. Gemeinden sind die Schülersprecher auch in einer kommunalen Schülervertretung tätig.

Zu den Aufgaben des Schülersprechers gehören die Vertretung der Interessen der Schülerschaft in unterschiedlichen schulischen Gremien (in einigen deutschen Ländern z. B. der Schulkonferenz oder dem Schulforum), die Organisation der Schülervertretung sowie das Vermitteln zwischen Schülern, Lehrern und Eltern.

Weitere Aufgaben, Rechte und Pflichten sind von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule sehr verschieden. Sie hängen ggf. von der Gesetzeslage des Bundeslandes, der Schulordnung der Schule und der Struktur der Schülervertretung ab.

Einzelnachweise

  1. beispielsweise im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen laut Schulgesetz NRW §74: Schülervertretung (3) „Der Schülersprecher wird vom Schülerrat gewählt“ (Online) und Schulgesetz §74: Schülerrat (1): „Die Klassenvertretungen bilden den Schülerrat der Schule. Dieser wählt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der´Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1 oder Abs.2.“