Segensgestus
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Der Segensgestus ist eine liturgische Gebärde in der christlichen Kirche zur Segnung. Bevor sich dieses Zeichen um etwa 400 durchsetzte, wurde – wie auch schon zur Zeit des Alten Testaments – im frühen Christentum durch Erhebung oder Auflegung der Hände gesegnet.
Beim lateinischen Segen sind Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger ausgesteckt und weisen auf die Dreifaltigkeit, die beiden anderen Finger sind zurückgebogen und weisen auf die göttliche und menschliche Natur Christi. Seit Papst Innocenz III. (1198-1216) bis zur Liturgiereform war dieser Gestus vorgeschrieben. Seitdem segnet der römisch-katholische Priester in der Weise, dass alle Finger der rechten Hand aufrecht sind.
In der orthodoxen Kirche berühren sich beim griechischen Segen Daumen und Ringfinger der rechten Hand, während der Zeigefinger aufrecht steht sowie der Mittelfinger und der Kleine Finger leicht nach innen gekrümmt werden, um so die Buchstaben IX-XC als Abbreviatur für den Namen „Jesus Christus“ (Ἰησοῦς XριστόΣ) zu bilden. Dabei ergeben der gerade Zeigefinger das I, der gekrümmte Mittelfinger das C, die zusammengelegten Daumen und Ringfinger das X und der kleine wiederum gekrümmte Finger das zweite C.
In der Evangelischen Kirche ist beim Schlusssegen eines Gottesdienstes das Erheben der Hände verbreitet mit anschließendem Kreuzzeichen (gewöhnlich in der Form der überlieferten lateinischen Tradition); daneben kennt man auch die Segnung durch Handauflegung (Konfirmation, Trauung, Ordination).
[Bearbeiten] Weblinks
- Die liturgische Körpersprache: Gebärden, Gesten und Bewegung (PDF), Religionspädagogisches Institut Innsbruck

