Ordination

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Dieser Artikel befasst sich mit der kirchlichen Ordination im christlichen Sinn. Für weitere Bedeutungen, siehe Ordination (Begriffsklärung).

Ordination ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen und im Judentum, durch die Menschen (in katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das Wort ist abgeleitet von lat. ordo, "(geistlicher) Stand“. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Römisch-Katholische Kirche

In der Römisch-Katholischen Kirche ist ordinatio die offizielle lateinische Bezeichnung der sakramentalen Bestellung („Weihe“) zum Diakon, Presbyter („Priester“) und Bischof. Demgegenüber heißt die Bestellung zu den kirchlichen Unterämtern des Lektorats und Akolythats institutio, im Deutschen wiedergegeben mit „Beauftragung“.

[Bearbeiten] Liberal-Katholische Kirche

In der Liberalkatholischen Kirche (LKK), einer Abspaltung des englischen Altkatholizismus, gibt es keinen Unterschied zwischen sogenannten kirchlichen „Unterämtern“ und der sakramentalen Bestellung („Weihe“) zum Diakon, Priester und Bischof. Die Liberalkatholische Kirche unterscheidet aber zwischen sgn. niederen Weihen und höheren Weihen. Die niederen Weihen sind 5 an der Zahl. Eine Vorstufe Klerk und Ämtern des Türhüters, Lektors, Exorzisten und Akolythen. Die höheren Weihen sind Subdiakon, Diakon, Priester und die Konsekration zum Bischof.

[Bearbeiten] Evangelische Kirchen

Ordination in der presbyterianischen Kirche
Ordination in der presbyterianischen Kirche

Das deutsche Wort Ordination wird fast ausschließlich in der Evangelischen Kirche gebraucht. Trotz der Namensgleichheit wird es vom römisch-katholischen (und orthodoxem, altkatholischem und anglikanischem) Weihesakrament streng unterschieden, da es nicht die Zugehörigkeit zu einem besonderen Priesterstand begründen soll. Eine Trennung zwischen Priestern und Laien ist dem evangelischen Verständnis, das vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“ (Luther) ausgeht, fremd. Dennoch hat die Rede vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“ keinen Eingang in die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften gefunden. Die Ordination ist Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Seit einigen Jahren ist auch die Ordination ins Ehrenamt für einen unbezahlten Dienst zur Sakramentsverwaltung möglich.

[Bearbeiten] Evangelische Landeskirchen

Die Praxis der Ordination ist in den einzelnen evangelischen Landeskirchen der EKD und Bekenntnistraditionen unterschiedlich. Teils ist sie verbunden (und fast identisch) mit der Einführung in die erste Pfarrstelle, teils wird sie am Ende der letzten Ausbildungsphase (in der schon eine vorläufige Verkündigungs- und Sakramentsbeauftragung bestand) einzelnen Kandidaten oder auch einer ganzen Jahrgangsgruppe gemeinsam gespendet. In manchen lutherischen Kirchen können nur Ordinierte die Abendmahlsfeier leiten, vorläufige oder befristete Beauftragungen gibt es dort nicht.

Eine besondere Ordinations-Praxis hat die Evangelische Kirche im Rheinland. Diese Kirche versteht das „Priestertum aller Glaubenden“ so, dass auch theologisch fortgebildete Prädikanten und nicht-theologische Mitarbeiter (z.B. Jugendreferenten) ordiniert werden können.

Ähnlich ist es auch bei der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Auch dort können theologisch geschulte Laien ordiniert werden. In der Regel ist hier die erfolgreiche Teilnahme des kirchlichen Fernunterrichts (KFU), welche ein theologisches Fernstudium beinhaltet, Voraussetzung.

Auch die Ev.Kirche der Pfalz ordiniert Prädikanten sowie Gemeindediakone und Jugendreferenten. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Prädikantenkurs (für Menschen die nicht hauptberuflich bei der Kirche arbeiten) bzw. Ordinationskurs (für Mitarbeitende der Kirche). Die Ordination gilt auf Dauer und ist nicht auf Arbeitsfelder oder örtlich begrenzt.

Der evangelische Ordinationsgottesdienst wird vom Dekan/in, Superintendenten, Regional- oder Landesbischof gehalten. Nach Schriftlesung und Predigt folgen in der Regel weitere Schriftworte, die sich auf das Hirten- und Predigtamt beziehen, darauf die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft, schließlich das Ordinationsgebet mit der Handauflegung. Oft schließt sich die Feier des Abendmahls an.

[Bearbeiten] Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird bis heute auch von Weihe gesprochen (altlutherisches Ordinationsformular). Abgeleitet wird das geistliche Amt in der SELK aus dem Apostolat und nicht aus dem Priestertum aller Getauften. Der Geistliche steht der Gemeinde gegenüber, weil im Vollzug der Verkündigung und der Sakramentsspendung er Christus repräsentiert in persona Christi (vgl. die Lutherische Bekenntnisschrift Apologie der CA, Artikel 13). Die Weihe wird entweder durch den Bischof oder einen Propst oder einen Superintendenten unter Handauflegung gespendet. Nach altkirchlichem Brauch assistieren mindestens zwei weitere Ordinierte. Weiteres zum Amtsverständnis und Ordinationsritus hier.

[Bearbeiten] Judentum

Die formelle Ordination wird im Judentum als Semicha bezeichnet. Im deutschen Judentum werden Rabbiner durch eine Rabbinerordination nach einer wissenschaftlichen Ausbildung in ihr Amt berufen. Diese Ausbildung erfolgt für das liberale Judentum am Abraham Geiger Kolleg in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam. Am 13. und 14. September 2006 wurden in der Neuen Synagoge in Dresden zum ersten mal seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder Rabbiner in Deutschland ordiniert.

[Bearbeiten] Literatur

  • „Ordnungsgemäß berufen“. Eine Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD zur Berufung zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nach evangelischem Verständnis, Texte aus der VELKD 136, Hannover 2006 (online im pdf-Format).
  • Theologische Kommission der SELK (Hrsg.): Das Amt der Kirche. Eine Wegweisung. 2. Aufl., Hannover 1999 (online im pdf-Format)
  • Joachim Heubach: Die Ordination zum Amt der Kirche, Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums 2, Lutherisches Verlagshaus, Berlin 1956.
  • Jörg Winter: Zum Amtsverständnis der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10931-9, S. 975–985.
  • Marcel Schütz: Verkündigung und Reformprozess - Ordination, Berufung und Beauftragung zu Wort und Sakrament im Ehrenamt. In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2007, S. 308-312.
  • Harald Goertz: Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther, Marburger theologische Studien 46, Marburg 1997, ISBN 3-7708-1091-0.
  • Martin Krarup: Ordination in Wittenberg. Die Einsetzung in das kirchliche Amt in Kursachsen zur Zeit der Reformation, Beiträge zur historischen Theologie 141, Tübingen 2007, ISBN 3-16-149256-0.


[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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