Spolienrecht

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Das Spolienrecht (lat. ius spolii) ist die Befugnis, den beweglichen Nachlass eines katholischen Geistlichen einzuziehen.

Diese Befugnis wurde im Mittelalter von den Grundherren, dem Kaiser und dem Landesherren ausgeübt und erhielt sich so für einige Teile Deutschlands bis ins 19. Jahrhundert. Auch die Bischöfe übten das Spolienrecht den Pfarrern gegenüber aus. Nachdem ihnen im Dekretalenrecht diese Vergewaltigung ihrer Diözesangeistlichen untersagt worden war, waren es die Päpste, gegen die nun die Staaten ihre Geistlichkeit zu schützen hatten.

[Bearbeiten] Literatur

  • Brockhaus. 14. A. 1908, Bd. 15, Stichwort "Spolienrecht".
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