Staatsdienst

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Der Staatsdienst ist ein Sammelbegriff für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Dazu zählen u. a. Justiz, Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr sowie auch das Schulwesen. Neben den Beamten, Richtern und Soldaten sind auch Arbeitnehmer (ehem. Arbeiter und Angestellte) im Staatsdienst tätig. Die Bezeichnung Staatsdienst ist jedoch eher umgangssprachlicher Natur und wird mit dem Begriff "Öffentlicher Dienst" rechtlich und inhaltlich abgedeckt.


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