Standardisierte Bewertung

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Die Standardisierte Bewertung (vollständiger Name: Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs) ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung von ÖPNV-Projekten. Das Bundesverkehrsministerium hat mit den Verkehrsministerien der Länder vereinbart, dass beim Bau oder Ausbau von Schienenwegen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen hat, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 50 Mio DM übersteigen.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Standardisierte Bewertung wurde durch das Verkehrswissenschaftliche Institut der Universität Stuttgart unter Leitung von Gerhard Heimerl und die Münchner Firma Intraplan Consult GmbH seit Anfang der 1980er Jahre entwickelt. Etwa alle fünf Jahre werden Neuauflagen herausgegeben, die derzeit aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2006.

[Bearbeiten] Ziele

In das Ergebnis der Standardisierten Bewertung sollen alle externen Effekte eines Projektes einfließen. Das Verfahren soll eine vergleichbare Bewertung verschiedener Projekte nach einheitlichen Maßstäben liefern, um öffentliche Fördermittel vor allem des Bundes nach Förderwürdigkeit zu verteilen. Dabei werden nicht nur die betriebswirtschaftlichen Effekte einer Maßnahme, sondern auch die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt.

[Bearbeiten] Verfahren

Das Verfahren besteht aus einer „mehrstufigen Bewertung“: Alle Wirkungen eines Projektes werden zunächst danach unterteilt, ob sie kardinal messbar (in Zahlen ausdrückbar) sind oder nicht. Nicht kardinal messbare Wirkungen können in einer ergänzenden Darstellung gewürdigt werden. Die in Zahlen ausdrückbaren Wirkungen werden danach unterteilt, ob sie

  • monetär (in Geldgrößen vorliegend, z. B. Erträge, Investitionen, laufende Kosten),
  • monetarisierbar (durch etablierte Verfahren in Geldgrößen umrechenbar, z. B. Reisezeitgewinne, Luftverschmutzung) oder
  • nicht monetarisierbar

sind. Daraus werden gebildet:

  • Nutzen-Kosten-Indikator E1 ("Teilindikatoren, deren originäre Messgrößen entweder monetär sind oder durch konventionell abgesicherte Umrechnungen monetarisierbar sind")
  • Nutzwertanalytischer Indikator E2 ("In E1 berücksichtigte Teilindikatoren und zusätzliche Indikatoren, die kardinal messbar sind")[2]
  • Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen für Investoren und Betreiber ist die sogenannte "Folgekostenrechnung" vorgesehen.

Für die Förderung nach dem GVFG ist der Indikator E1 maßgeblich. Sein Wert gibt das Nutzen-Kosten-Verhältnis an, so bedeutet „1,4“ z. B., dass der Nutzen das 1,4-Fache der Kosten beträgt. Nur Projekte mit einem Wert größer als 1 (d. h. die Nutzen sind größer als die Kosten) kommen für eine Förderung in Betracht.

[Bearbeiten] Literatur

  • Standardisierte Bewertung von Verekhrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs und Folgekostenrechnung. Version 2006. Verfahrensanleitung, 2006.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Drucksache 13/4228 des Deutschen Bundestages vom 26. März 1996
  2. Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV und Folgekostenrechnung Version 2006. Erstellt im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. München, Stuttgart, ohne Jahr.
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