Stephan (II.)

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Stephan (II.) († 25. oder 26. März 752) ist der Papst mit der kürzesten Amtszeit. Er wurde als ältester Presbyter von Rom am 22. oder 23. März 752 zum offiziellen Nachfolger Zacharias’ bestimmt. Zur Zeit seiner einstimmigen Wahl war er bereits ein sehr alter Mann, und er starb vier Tage danach an einem Schlaganfall, ohne die Bischofsweihe erhalten zu haben.

Das ganze Mittelalter hindurch hielt man die Bischofsweihe als unerlässliche Grundvoraussetzung für ein Pontifikat und schloss ihn deshalb aus den Papstlisten aus. Im Zuge der Debatten um die Rechte des Kardinalats im 15. und 16. Jahrhundert änderte sich diese Anschauung, da man nun davon ausging, dass die Wahl durch das Kollegium ausreiche, einen Papst zu legitimieren.

Vom 16. Jahrhundert bis zum Jahre 1961 stand Stephan (II.) in den Pontifikatslisten. Mit dem Annuario Pontificio von 1961 wird die frühere Sicht wieder bestätigt. Den Neuerungen der Papstwahl durch Paul VI. folgend geht diese Sicht (Bischofsweihe als zwingende Voraussetzung) in den Codex Iuris Canonici von 1983 ein (Can. 332).[1] Das Problematische in diesem Fall ist der Name des unmittelbaren Nachfolgers: Stephan II. Aus diesem Grund findet man Stephan (II.) oft in Listen von Gegenpäpsten, wo er jedoch falsch eingeordnet ist, war er doch rechtmäßig gewählter Pontifex – nur ohne Weihe.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Codex Iuris Canonici von 1983, Can. 332 unter codex-iuris-canonici.de

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