Sure 4:34

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Sure 4:34 ist ein Koranvers, der seit den 1980er Jahren eine zentrale Rolle in den islamisch-feministischen Bemühungen um eine geschlechtergerechte Koraninterpretation spielt. Die traditionelle Koranexegese sieht in dem Vers einen klaren Beleg für die Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau sowie für die Gehorsamspflicht der Frau gegenüber ihrem Ehemann und schließlich für das Recht des Mannes, sie im Falle der Aufsässigkeit zu züchtigen. Dagegen bezweifelt die islamistisch-feministische Koranexegese, dass dies der ursprüngliche Sinn des Koranverses ist, und schlägt alternative Interpretationen vor. Von besonders großer Bedeutung bei diesen Neuinterpretationen sind die arabischen Begriffe qauwāmūn ʿalā und wa-dribū-hunna, die in dem Vers vorkommen.

Wortlaut in der Übersetzung

In der deutschen Koranübersetzung von Rudi Paret, die sich an der traditionellen Exegese orientiert, lautet der Vers wie folgt (die arabischen Schlüsselbegriffe sind an den entsprechenden Stellen hinzugefügt):

„Die Männer stehen über (qauwāmūn ʿalā) den Frauen, weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-dribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

Traditionelle Auslegung

Nach der traditionellen islamischen Überlieferung wurde der Vers geoffenbart, als ein Mann seine Frau ohrfeigte, die Sache vor Mohammed gebracht wurde und dieser daraufhin als Schiedsrichter bei dem Mann das Gesetz der Wiedervergeltung vollstrecken wollte. In einigen Versionen dieses Hadith wird noch ergänzt, dass Mohammed die Offenbarung des Verses mit den folgenden Worten kommentierte: „Ich wollte eine Sache, und Gott wollte eine andere.“[1]

ʿAbd al-ʿAzīz Āl asch-Schaich, stellvertretender Justizminister in Saudi-Arabien und oberster Religionspolizist des Landes, leitet aus der Koransure im An-Nisā', Sure 4:34 ab, dass Frauen einer totalen Kontrolle unterstellt werden müssen. Alles andere wertet er als «Verbrechen gegen den Islam».[2]

Feministische Exegese

Schon in den 1980er Jahren beschäftigte sich die marokkanische Frauenrechtlerin Fatima Mernissi mit diesem Vers. Sie wies darauf hin, dass es keine Überlieferung gibt, wonach der Prophet selbst jemals gegen eine seiner Frauen die Hand erhoben hätte, und stellte die Vermutung an, dass die Erlaubnis des Propheten zur Anwendung von Gewalt gegenüber Frauen unter dem Einfluss von Umar ibn al-Chattab (umstrittener zweiter Kalif des Islam, 634–644) zustande gekommen sei, der für seine frauenfeindliche Haltung bekannt sei.[3]

Anfang der 1990er Jahre befasste sich die amerikanisch-muslimische Frauenrechtlerin Amina Wadud mit dem ersten Teil des Verses. Sie wies die Auffassung zurück, dass sich aus dem arabischen Ausdruck qauwāmūn ʿalā zwingend ergebe, dass der Koran den Mann höher stelle als die Frau. Vielmehr deute dieser Ausdruck auf eine Verpflichtung der Männer hin, während der Zeit, in der ihre Ehefrauen durch Schwangerschaft und Stillen an der eigenen Arbeit gehindert sind, diese finanziell zu unterstützen, und zwar weil die Männer in dieser Zeit über die größere Finanzkraft verfügen.[4] Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die englische Koranübersetzung von Marmaduke Pickthall, in dem der Ausdruck mit qauwāmūn ʿalā mit "in charge of" übersetzt wird.[5] Auch die neue Koranübersetzung von Hartmut Bobzin greift diese Interpretation des Verses auf. Hier wird der betreffende Passus mit: "Die Männer stehen für die Frauen ein" übersetzt.

Um die Aufforderung zum Schlagen der Frauen zu entschärfen, wurden auch neue Übersetzungen für den Ausdruck wa-dribū-hunna vorgeschlagen. Einige gehen dahin, dies als einen "Klaps auf den Po" zu interpretieren, andere verweisen darauf, dass das betreffende Verb daraba im Koran auch mehrfach in der Bedeutung "ein Beispiel prägen" (z.B. Sure 16:76) vorkomme und entsprechend auch hier diese Bedeutung zugrunde gelegt werden könne.[6] Die iranisch-amerikanische Autorin Laleh Bakhtiar übersetzte den Ausdruck mit "then, go away from them", meinte also, dass der Vers den Männern als letztes Mittel im Ehestreit nicht anempfehle, ihre Frauen zu schlagen, sondern sich von ihnen zu entfernen.

Literatur

  • Kecia Ali: Sexual Ethics & Islam. Feminist Reflections on Qur'an, Hadith, and Jurisprudence. Oxford 2006. S. 117-126.
  • Muhammad El-Arabawy Hashem: Wife Beating: Modern Readings of the Qur’ān (4:34), in: Journal of the Faculty of Languages and Translation, Al-Azhar University, 3, 2012, S. 6-50.
  • Margot Badran: Feminism and the Qur'an, in Jane Damen McAuliffe (ed.) Encyclopaedia of the Qur'an. Bd. II. Leiden 2002. S. 199-203.
  • Laleh Bakhtiar: The Sublime Quran: The misinterpretation of Chapter 4 Verse 34, in: European Journal of Women’s Studies, 18, 2011, S. 431-439.
  • Karen Bauer: ‘Traditional’ Exegesis of Q 4:34, in: Comparative Islamic Studies, 2, 2006, S. 129–142.
  • Manuela Marin: Disciplining Wives: A historical reading of Qur’ān 4:34, in Studia Islamica, 97, 2003, S. 5-40.
  • Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (Hrsg.): Ein einziges Wort und seine große Wirkung - Eine hermeneutische Betrachtungsweise zum Qur'an Sure 4, Vers 34, mit Blick auf das Geschlechterverhältnis im Islam. Köln 2005.

Belege

  1. Vgl. at-Tabarī: Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān ad Sure 4:34 sowie
  2. Sie legen sich mit dem König an, Basler Zeitung, 27. September 2016
  3. Vgl. Mernissi: Der politische Harem. Mohammed und die Frauen. Freiburg 1992. S. 208.
  4. Vgl. Badran 202f.
  5. Vgl. dazu Charles Kurzman (ed.): Liberal Islam. A Sourcebook. Oxford 1998. S. 137.
  6. Vgl. Ali 122 und Asma Barlas: Believing Women in Islam. Unreading Patriarchal Interpretations of the Qur'an. Austin 2002. S. 188.