Tara (Gewicht)
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Die Tara, auch Taragewicht, (von arab. طرح, tarh für „Abzug") ist die Differenz zwischen dem Brutto- oder Gesamtgewicht und dem Netto- oder Reingewicht eines Wägegutes. Sie wird für die Gewichtsermittlung von Gegenständen benötigt, die nicht eigenständig gewogen werden können. Dies ist insbesondere bei Schüttgut, Flüssigkeiten und Gasen der Fall, kann aber auch bei Stückgütern in großen Gebinden notwendig sein.
[Bearbeiten] Handel
Im Handel bezeichnet die Tara das Gewicht der Verpackung eines Produktes. Das Mitwiegen der Verpackung beim Verkauf von losen Waren nach Gewicht, der sogenannte „Brutto für Netto-Verkauf“, ist im deutschen Einzelhandel nach § 380 HGB und § 10 a der Eichordnung unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nur sehr leichte Verpackungsmaterialien wie dünnes Papier oder dünne Folie können mitgewogen werden. Die gleichen Bestimmungen gelten auch in der Schweiz. In Österreich ist die Verpackung generell von der Preisberechnung ausgeschlossen. Im Handel verwendete Waagen müssen mit einer Tara-Einstellung ausgestattet sein. Diese Funktion erlaubt es, nach Auflage der Verpackung die Anzeige auf Null zu stellen. Eine andere Möglichkeit elektronischer Waagen sind Speicherplätze für festgelegte Verpackungsgewichte.
Unter Kaufleuten ist die Preisermittlung für das Verpackungsgewicht Vereinbarungssache. Die Tara kann als Warengewicht behandelt oder gesondert berechnet werden. Da es auch bei der getrennten Berechnung nicht immer möglich oder angeraten ist, beim Kauf die Verpackung vom Produkt zu trennen, werden folgende Tara-Arten unterschieden:
- Effektivtara ist das tatsächliche Verpackungsgewicht, das durch Wiegen ermittelt wird.
- Stück- oder Prozenttara ist ein handelsübliches Verpackungsgewicht, das als fester Prozentsatz je Packstück angegeben wird. Tarasätze leiten sich aus Erfahrungswerten ab.
- Durchschnittstara ist ein Mittelwert, der anhand einer Stichprobe bestimmt wird.
Die Prozenttara liegt auch den Sätzen der schweizerischen Taraverordnung zugrunde. Die Schweiz verwendet als einzige Handelsnation bis heute das Gewicht als Bemessungsgrundlage für die Verzollung. Importierte Waren werden nach dem Bruttogewicht verzollt, wenn sie mit einer festen Transportverpackung ausgestattet sind. Bei ungenügend geschützten oder gänzlich unverpackten Waren legt die Verordnung Tarasätze fest, die dem Netto-Gewicht zugeschlagen werden.
[Bearbeiten] Logistik
In der Logistik wird das Transportmittel beim Lade- und Entladevorgang gewogen. Das Brutto-Gewicht ist das Gewicht des beladenen, die Tara das des leeren Fahrzeugs. Die Differenz zwischen Erst- und Zweitverwiegung ist das Netto-Gewicht der Ladung. Auf diese Weise werden zum Beispiel Lastkraftwagen und Container gewogen. Häufig werden auch sogenannte Festtara-Werte eingegeben, also ein festgelegtes Leergewicht. Dann kann die zweite Wägung entfallen. Solche Werte müssen allerdings zuverlässig und aktuell sein und bei Kraftfahrzeugen auch das Gewicht des Treibstoffes mitberücksichtigen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Tara-Arten und Bestimmungen, S. 10 und 11 (PDF-Datei; 1,43 MB)
- Informationen der Eichbehörden über die Tara im Einzelhandel (PDF-Datei; 98 kB)
- Schweizerische Taraverordnung (PDF-Datei; 503 kB)
- Bestimmungen zu Festtara-Werten bei Kraftfahrzeugen (PDF-Datei; 62 kB)

