Terroranschläge am 11. Juli 2010 in Kampala

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. November 2015 um 19:07 Uhr durch Janjonas (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei den Terroranschlägen am 11. Juli 2010 in Kampala (Uganda) kam es zu zwei Explosionen innerhalb kürzester Zeit, welche sich gegen Fußball-Fans, die das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft verfolgten, richteten. Dabei kamen 76 Menschen ums Leben, über 70 weitere wurden dabei zum Teil schwer verletzt.[1] Die Al-Qaida nahestehende somalische Terrorbewegung al-Shabaab hat sich zu den Anschlägen bekannt.

Hintergrund

Uganda stellte den Hauptteil der in Somalia eingesetzten Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die die Übergangsregierung Somalias im Somalischen Bürgerkrieg gegen die al-Shabaab verteidigen soll.[1]

Verlauf

Am 11. Juli 2010 wurden beim Public Viewing zum Finale der Fußball-Weltmeisterschaft drei Bomben gezündet. Zwei davon von Selbstmordattentätern. Ein Sprengstoffgürtel wurde ungezündet in einer Sportbar gefunden.[1]

Festnahmen und Prozess

Es wurden 36 Verdächtige festgenommen, davon aber 17 wieder freigelassen. Fünf der Übrigen wurden bei der Anklageerhebung im August für unschuldig bekannt. 12 der 14 mutmaßlichen Täter in Uganda wurden schließlich angeklagt.

Am 9. November 2011 begann in Kampala der Prozess gegen die mutmaßlichen Attentäter. 12 von ihnen müssen sich gegen den Vorwurf Terrorismus, Mord und Beihilfe zum Mord verteidigen. Zwei wurden geringere Verbrechen zur Last gelegt. Die Verdächtigen stammen aus Kenia, Uganda und Tansania.[1]

Konkret sollen die Angeklagten Sprengstoff beschafft und transportiert, Anschlagsorte ausgekundschaftet und die Anschläge vorbereitet haben. Zwei Verdächtige aus Uganda bekannten sich schuldig den Sprengstoff organisiert zu haben und sich zum Zwecke eines Terroranschlags verschworen zu haben. Als Höchststrafe ist die Todesstrafe möglich.[1]

Die Verteidigung spricht von unzulässiger Auslieferung nach Uganda und Folter in Haft.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Simone Schlindwein: Bombenanschlag auf Fußballfans. In: die tageszeitung. 15. November 2011, abgerufen am 15. November 2011.