Umsteigen

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Als Umsteigen im eigentlichen Sinn wird das Wechseln von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr verstanden. Eine Umsteigeverbindung entsteht bei gebrochenen Verkehren (→ Multimodaler Verkehr) zwischen Ausgangs- und Zielort.

Beschreibung

Öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere schienengebundene, verkehren im Gegensatz zum Individualverkehr, der eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung erlaubt (Quelle-Ziel-Verbindung) in der Regel auf Linien. Liegen Abfahrts- und Zielhaltestelle des Verkehrswunsches (Ausgangs- und Zielpunkt, Zu- und Abgänge als Fußweg bleiben unbetrachtet) nicht an einer durchgehenden Verkehrslinie, muss das Fahrzeug, ggf. auch das Verkehrsmittel gewechselt werden (Umsteigen vom Zug auf den Bus, von der U-Bahn auf eine Fähre, zwischen zwei Zügen u. ä.). Auf längeren Reisewegen ist möglicherweise ein mehrfaches Umsteigen erforderlich.

Als Umsteigen wird ein Fahrzeugwechsel dabei nur dann bezeichnet, wenn der Wechsel zum Erreichen eines Fahrtziels notwendig ist. Auch eine Zeit- oder Wegverkürzung kann ein Umsteigen erforderlich machen. Die Fortsetzung einer Fahrt mit einem Fahrzeug derselben Linie (mit gleichem Fahrweg und Ziel) ist dagegen eine Fahrtunterbrechung. Auch wenn eine Anschlussfahrt nicht mit dem nächstmöglichen Fahrzeug fortgesetzt wird, handelt es sich um eine Fahrtunterbrechung. Einige Verkehrsunternehmen beschränken bei Einzelfahrkarten Fahrtunterbrechungen in ihren Tarifbestimmungen. Es kann beispielsweise die Gültigkeit der Fahrkarte zum Umsteigen auf das nachstmögliche Anschlussfahrzeug beschränkt werden (keine vorgegebene Geltungsdauer der Fahrausweise, stattdessen ein Ausschluss von Fahrtunterbrechungen).[1]

Verbesserungen von Umsteigevorgängen

Kombibahnsteig in Eschweiler

Die Verkehrsunternehmen versuchen, das Umsteigen zu erleichtern. Dies geschieht durch im Fahrplan eingearbeitete Umsteige- und Wartezeiten. Teilweise gibt es Regelungen, wie lange auf ein (verspätetes) Verkehrsmittel gewartet wird. Durch spezielle Umsteigeanlagen wird versucht, die Wege zwischen den Verkehrsmitteln kurz zu halten und behindertengerecht zu gestalten. Ein Taktfahrplan erlaubt für Anschlussverbindungen regelmäßig gleich lange Umsteigezeiten (auch Anschluss- oder Übergangszeit genannt), wenn Taktfolgen und Taktsymmetrie für die jeweiligen Linien gleich oder zumindest zueinander kompatibel sind. Bei einem (idealen) integralen Taktfahrplan mit einer einheitlichen Symmetrieminute für alle beteiligten Linien sind die Anschlusszeiten für den Hin- und Rückweg einer Reise unabhängig vom Reiseweg stets gleich lang.

Infrastrukturelle Anpassungen

Bei der Eisenbahn wird versucht, Bahnhöfe so zu gestalten, dass Züge mit einer großen Anzahl umsteigender Reisender am gleichen Bahnsteig halten können. Auf Busbahnhöfen gibt es häufig große Verkehrsinseln, an denen sich mehrere Busse treffen und so ein Umsteigen untereinander ermöglichen. An Kombibahnsteigen kann ein Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln erfolgen (z. B. Straßenbahn / Bus).

Direktanschluss

Ein Umstieg ohne nennenswerten Zeitverlust am gleichen Bahnsteig (gegenüber) wird Direktanschluss genannt.[2]

Über-Eck-Anschluss

Als Über-Eck-Anschluss bezeichnet man Umstiege zwischen zwei Linien in entgegengesetzten Richtungen. In auf ein Zentrum ausgerichteten Netzen wie etwa dem französischen Hochgeschwindigkeitsnetz oder einem Stadtverkehrsnetz mit Durchmesserlinien ist es häufig nötig, bis ins Zentrum zu fahren, um dort in eine Linie umzusteigen, welche zurück verkehrt. Dies bedeutet dann Umwege, die durch Tangentiallinien zwischen den Orten der Außenbezirke vermieden werden können.

Verkehrsstatistik

In der Verkehrsstatistik wird zwischen Umsteigern und Übersteigern unterschieden. Erstere steigen zwischen zwei Verkehrsmitteln des gleichen Verkehrsunternehmens um, letztgenannte machen dies zwischen zwei Verkehrsmitteln verschiedener Unternehmen. Diese Unterscheidung hat Bedeutung bei unternehmensübergreifenden Fahrkarten in Tarifgemeinschaften und Verkehrsverbünden.

Sonstiges

Der Begriff bedeutet im übertragenen Sinn auch eine Richtungsänderung oder einen politischen Kurswechsel.

Einzelnachweise

  1. Beispiel: Verkehrsgemeinschaft Osnabrück, http://www.vos.info/staticsite/staticsite.php?menuid=48&topmenu=4 (Bestimmungen für Einzelfahrscheine der VOS)
  2. Deutsche Bundesbahn: Deutschland im Direktanschluß / Intercity-Züge IC. Deutsche Bundesbahn, Frankfurt(Main), 1971, Titelseite