Unternehmensnachfolge

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Der Unternehmensnachfolge liegen drei Kriterien zu Grunde:

  • Unternehmensnachfolgen können nur in eigentümer- oder familiengeführten Unternehmen auftreten. Als solche definiert das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) Unternehmen, in denen maximal zwei Familien mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und mindestens einer der Gesellschafter in der Geschäftsführung tätig ist.
  • Der Übergang der Leitung des Unternehmens erfolgt im Zuge des Nachfolgeprozesses. Der bloße Übergang von Eigentum ohne den gleichzeitigen Leitungswechsel stellt keine Unternehmensnachfolge dar.
  • Eine Unternehmensnachfolge liegt nur dann vor, wenn die Übergabe der Unternehmensleitung ihre Gründe in der Person des Eigentümers hat. Ist dieser Schritt durch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens motiviert, handelt es sich nicht um eine Nachfolge. (Quelle: [1])

Jährlich sind in Deutschland gemäß der neusten Studie des IFM (Quelle: http://www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensnachfolge/) über 22.000 Betriebe von der Regelung einer Unternehmensnachfolge betroffen. Da sich jede Übergabesituation anders gestaltet, müssen u. a. folgende Punkte beachtet werden:

  • (Familien-) interne oder externe Nachfolge
  • der Zeitpunkt der Übergabe
  • die vertragliche Gestaltung
  • die Zahlungsmodalitäten

Hilfreich ist hierbei die Erstellung eines Übergabeplans. Für den Veräußerer eines Unternehmens bei einer sich daraus ableitenden Unternehmensnachfolge empfiehlt sich die proaktive Durchführung einer Vendor-Due-Diligence (VDD) zur Vorbereitung der Transaktion. Wird ein Unternehmen von der Unternehmerfamilie weitergeführt, gewinnt die Unternehmer-Diagnostik besondere Bedeutsamkeit. Hierunter wird die überfachliche, unter Einsatz psychologischer Methoden durchgeführte Begutachtung der potenziellen Nachfolger verstanden. Diese Methoden sollen sicherstellen, dass die Nachfolgeregelung nachhaltig gestaltet und in die richtigen Hände gelegt wird.

Soll hingegen ein Management Buyout Kandidat oder externer Management-Buy-in Kandidat das Unternehmen übernehmen und fortführen, sind neben den fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen vor allem auch die zur Kaufpreis- und Wachstumsfinanzierung notwendigen Eigenmittel frühzeitig zu verifizieren. Diese sollten mindestens 10 % des angemessenen Kaufpreises für das Unternehmen betragen, da ansonsten die Fremdkapitalfinanzierung in der Regel beigebracht werden kann. Qualifizierte und kapitalstarke Unternehmerpersönlichkeiten zu finden, die ein Unternehmen übernehmen möchten, gestaltet sich zunehmend schwierig. Trotzdem geben nach einer neuen Studie (http://www.ifm-bonn.org/studien/studie-detail/?tx_ifmstudies_detail%5Bstudy%5D=39&cHash=40908cb5bc918f794d118427dda49ac3) ca. 50 % aller MBI--Kandidaten ihr Vorhaben ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu erwerben wieder auf. Neben klassischen Unternehmensbörsen, wie z.B. www.nexxt-change.de, www.dub.de etablieren sich daher immer mehr Unternehmer-Netzwerke, die handverlesene, kapitalstarke Unternehmerpersönlichkeiten (Management Buy-in Kandidaten oder Unternehmensnachfolger) in sogenannten MBI-Pools [2] zusammenführen und damit verkaufswilligen, mittelständischen Unternehmern eine qualifizierte Anlaufstelle bieten.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch [Bearbeiten]

Firmenbörse

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. BDI - http://www.bdi.eu/Unternehmensnachfolge.htm
  2. MBI-Pool StabwechselEC

Literatur [Bearbeiten]

  • Klein-Blenkers, Unternehmensnachfolge in Zahlen, Zeitschrift für Erbrecht und Unternehmensnachfolge (ZEV) 2001, S. 329

Weblinks [Bearbeiten]