UsedSoft

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UsedSoft
Rechtsform Aktiengesellschaft (AG)
Gründung 2011
Sitz Zug, Schweiz
Leitung Peter Schneider
Branche Internethandel
Website usedsoft.com

usedSoft ist ein Gebrauchtsoftware-Handelsunternehmen mit Sitz in Zug (Schweiz),[1] das den B2B-Markt für gebrauchte Computerprogramme begründet hat.

Geschäftsmodell

usedSoft kauft und verkauft Standard-Computerprogramme, die vorher bereits bei anderen Anwendern im Einsatz waren. Da Software im Gegensatz zu anderen Produkten nicht verschleißt, ist die Qualität dieselbe wie bei neuwertiger Ware. Die Lizenzen werden auf dem Gebraucht-Markt rund 30 Prozent unter Neupreis angeboten.

Zugleich kauft usedSoft bereits verwendete Software auf. Unternehmen können dadurch Software, die sie nicht mehr benötigen (aufgrund von Systemumstellungen, Arbeitsplatzabbau etc.), in liquide Mittel umwandeln. Der Einkauf wird notariell überwacht.

usdSoft handelt hauptsächlich mit allen gängigen Computerprogrammen der Marke Microsoft. Geplant ist, den Gebrauchthandel auch auf Standard-Software anderer Hersteller auszuweiten, insbesondere Adobe, SAP und Oracle.

usedSoft ist ausschließlich im B2B-Geschäft tätig. Zu den Kunden zählen Großunternehmen, Mittelständler und Behörden, darunter Edeka, Woolworth, Harry Brot, s.Oliver, Segafredo, die Flughäfen München und Salzburg, Rechtsanwaltskanzleien, ein Verein der Fußball-Bundesliga und Sparkassen, außerdem die Stadt München, das Bundessozialgericht in Kassel und die Polizei in Thüringen.[2]

Geschichte

usedSoft wurde im Jahr 2003 von Peter Schneider und zwei Partnern, die später ausschieden, gegründet. Der operative Geschäftsbetrieb begann im Jahr 2004. Damaliger Sitz der HHS usedSoft GmbH war München. Nach anfänglicher Skepsis – entgegen der tatsächlichen Rechtslage herrschte im Markt lange Zeit der Glaube vor, dass Software nicht gebraucht gehandelt werden darf – erreichte das Unternehmen immer wieder zweistellige Zuwachsraten.

Dies führt jedoch zu wachsendem und erheblichen Widerstand der US-amerikanischen Software-Hersteller. Microsoft erstattete im Jahr 2006 sogar eine Strafanzeige, die aber wegen erwiesener Unschuld von der Generalstaatsanwaltschaft München eingestellt wurde. Oracle versuchte im Jahr 2005, den Gebrauchthandel mit einer Zivilklage zu unterbinden. Aber auch dieser Versuch scheiterte und mündete schließlich sogar in die EU-weite Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels (s.u. Abschnitt „EuGH-Urteil“).

Nach der Insolvenz[3] der HHS usedSoft GmbH wurde am 27. September 2011 die usedSoft AG gegründet.

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage des Software-Gebrauchthandels ist der „Erschöpfungsgrundsatz“ im Urheberrecht. Dieser besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft“, wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Der Käufer kann es also gebraucht weiterverkaufen. Dass der Erschöpfungsgrundsatz auch für Computerprogramme gilt, ist in § 69c Nr. 3 S. 2[4] des deutschen und in § 12, Abs. 2[5] des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes festgelegt. Auch die EU-Richtlinie 2009/24/EG[6] erlaubt ausdrücklich den Handel von gebrauchten Computerprogrammen.

Strittig war bis zuletzt die Frage, ob Computerprogramme, die gebündelt in Verkehr gebracht wurden (sogenannte „Volumenlizenzen“), einzeln weiterverkauft werden können. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2012 den Software-Gebrauchthandel grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hatte, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Dezember 2012 auf dieser Grundlage, dass auch das Aufspalten von Volumenlizenzen rechtmäßig ist (AZ 11 U 68/11, Absatz 77 ff.).[7] Auch der Bundesgerichtshof teilte die Auffassung des EuGH in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 (I ZR 129/08). Analog hatten bereits in den Jahren 2006 und 2008 die Landgerichte Hamburg (AZ 315 O 343/06) und München (AZ 30 O 8684/07) geurteilt. Auch ein Großteil der Rechtswissenschaft hatte stets diese Auffassung vertreten.

EuGH-Urteil

Oracle und usedSoft führten seit 2005 einen Rechtsstreit über die Frage, ob usedSoft mit gebrauchten Oracle-Lizenzen handeln darf. Die Auseinandersetzung führte bis zum Bundesgerichtshof, der schließlich im Februar 2011 den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwies.

Das Urteil des EuGH wurde am 3. Juli 2012 verkündet (AZ C-128/11). Der EuGH entschied in letzter Instanz, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen wurde damit für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Dies, so das Gericht, gilt auch dann, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Computerprogrammen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH.[8]

Am 17. Juli 2013 schloss sich der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil (I ZR 129/08) inhaltlich in vollem Umfang der Auffassung des EuGH an. Im Einzelnen entschied der BGH analog zum EuGH-Urteil, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Bei online übertragenen Lizenzen darf der Zweiterwerber die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Für den Weiterverkauf müssen gemäß BGH im Wesentlichen lediglich zwei Bedingungen gewährleistet sein: Die Software müsse beim Inverkehrbringen verkauft, also nicht verleast oder vermietet worden sein. Und es müsse sichergestellt werden, dass der Vorbesitzer einer Software diese vor Verkauf gelöscht habe.[9]

Unternehmensstruktur

Die usedSoft International AG[10] hat ihren Sitz in Zug (Schweiz). Geschäftsführer ist der Unternehmens-Gründer Peter Schneider. Als Verwaltungsräte des Unternehmens fungieren neben Peter Schneider der ehemalige IBM-Europa-Chef und BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel und der frühere Siemens-Vorstandsvorsitzende Heinrich v. Pierer.[11]

Zur usedSoft International AG gehören als 100-prozentige Tochter- und Vertriebsgesellschaften die usedSoft Deutschland GmbH (München), die usedSoft Österreich GmbH (Wien), die usedSoft France SARL (Paris) sowie eine Vertriebsgesellschaft in Hongkong.

usedSoft vertreibt Gebraucht-Software innerhalb der gesamten EU, in der Schweiz und in Asien. Schwerpunkte sind Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich und Italien sowie Indien, China und Südostasien. Zusätzlich soll der Vertrieb in andere Länder Südeuropas, auf die britischen Inseln, Skandinavien sowie Mittel- und Osteuropa ausgeweitet werden.

Der Vertrieb erfolgt über eine rund 40 Personen starke, deutschland- und europaweit tätige Vertriebs-Organisation. Zusätzlich hat usedSoft im Jahr 2013 einen Online-Shop gestartet.[12]

Einzelnachweise

  1. Homepage usedSoft. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  2. Homepage usedSoft - Referenzen. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  3. UsedSoft meldet auch in Deutschland Insolvenz an, heise Abgerufen am 29. Dezember 2014.
  4. Urheberrechtsgesetz- § 69c Deutsche und europäische Gesetze. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  5. Schweizer Urheberrechtsgesetz Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  6. Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Amtsblatt der Europäischen Union. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  7. Teil-Urteil vom 18. Dezember 2012 Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  8. Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Amtsblatt der Europäischen Union. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  9. Urteil vom 17. Juli 2013, Aktenzeichen I ZR 129/08 Bundesgerichtshof Abgerufen am 12. März 2014.
  10. Umsatz- und Mitarbeiterzahlen usedSoft moneyhouse. Handelsregister- und Wirtschaftsinformationen. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  11. Job für Ex-Siemens-Chef: Pierer will Software-Händler zum Durchbruch verhelfen Spiegel Online vom 23. November 2012. Abgerufen am 15. Oktober 2013.
  12. Online Shop usedSoft. Abgerufen am 15. Oktober 2013.

Weblinks

Koordinaten: 47° 10′ 20,6″ N, 8° 30′ 59,4″ O; CH1903: 681713 / 225165