Verkehrsvertrag

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Ein Verkehrsvertrag regelt in Deutschland die von einem ÖPNV-Aufgabenträger bei einem Verkehrsunternehmen oder einem Verkehrsverbund bestellten Leistungen. In der Schweiz wird dafür offiziell der Begriff „Angebotsvereinbarung“ gebraucht, teilweise ist aber auch von „Abgeltungsvereinbarung“ oder „Leistungsvereinbarung“ die Rede. Die Inhalte sind nicht vollständig identisch mit deutschen Verkehrsverträgen.

Inhalt von Verkehrsverträgen

Bestandteil von Verkehrsverträgen sind typischerweise

  • die Benennung der beteiligten Parteien
  • Dauer des Vertrages
  • Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
  • Qualität der zu erbringenden Leistung. Maßstab dafür kann sein die Norm DIN EN 13816[1]
  • Bonus- und Malusregelung bei Abweichung der erbrachten Qualität von der bestellten Qualität
  • Einnahmeaufteilung bei Verkehrsverbünden

Beteiligte Parteien

Die beteiligten Parteien sind der Besteller und der Erbringer der gewünschten Leistung. Auf Bestellerseite handelt es sich häufig um Zweckverbände, Gemeinden, Städte oder andere Körperschaften. Auf der Seite des Leistungserbringers handelt es sich um Verkehrsunternehmen oder -verbünde oder Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Dauer eines Verkehrsvertrages

Zu den nötigen Investitionen in die Infrastruktur eines Verkehrsbetriebes gehören u. a. Fahrzeuge, Betriebshöfe, Streckenzentralen, Reparaturinfrastruktur und bei Schienenfahrzeugen die Schieneninfrastruktur. Wegen der Höhe dieser Investitionen laufen Verkehrsverträge bis zu zwanzig Jahre.

Zu erbringende Leistung

Die Beschreibung der zu erbringenden Leistung umfasst z. B. die zu fahrenden Linien, die Taktzeiten, die Personenkilometer, über die Gefäßgröße die Transportleistung und ggf. die Wagenkilometer. Die beauftragte Verkehrsleistung wird vom Besteller an das Verkehrsunternehmen bezahlt, ggf. über ein Regieunternehmen wie ein Verkehrsverbund.

Qualität der zu erbringenden Leistung

Der Verkehrsvertrag definiert die Qualität, in der die Leistung erbracht werden muss[2]. Die Beschreibung der Dienstleistungsqualität erfolgt dabei zunehmend nach der europäischen Norm DIN EN 13816, in der besonders folgende Punkte geregelt werden:

  • Verfügbarkeit
  • Zugänglichkeit
  • Zeit
  • Kundenbetreuung
  • Komfort
  • Sicherheit
  • Umwelteinflüsse

Behandelt werden dabei z. B. Fahrtenhäufigkeit, der Einsatz von Niederflurfahrzeugen (Komfort, Zugänglichkeit), Ausrüstung der Fahrzeuge (z. B. Klimaanlage), Beschilderung und die Sauberkeit der Fahrzeuge (Komfort). Abweichungen von der bestellten Qualität (z. B. Verspätungen über ein gewisses Maß hinaus, Ausfall von Fahrten, Einsatz falscher Fahrzeuge) werden dabei zunehmend durch Bonus-Malus-Regelungen geregelt. Besonders Pünktlichkeit und Anschlusssicherung lassen sich dabei automatisch messen und bewerten.

Einnahmeaufteilung

Die Verkehrsleistung wird von Verkehrsbetrieben, in Deutschland meist innerhalb von Verkehrsverbünden, erbracht. Dabei übernimmt der Verkehrsverbund oft die Gestaltung des Angebots für den Vertrieb und sammelt die Fahrgelderlöse ein. Die eingenommenen Erlöse werden nach dem Einnahmenaufteilungsvertrag, dessen Verteilschlüssel im Verkehrsvertrag geregelt ist, den leistenden Betrieben zugeschieden. Häufig werden hierfür die Personenkilometer herangezogen.

Geschichte

Von Mitte 2013 bis 2014 wurden in Deutschland rund 50 Verkehrsverträge neu ausgeschrieben, die etwa 40 Prozent des gesamten Marktes entsprechen.

Die durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt knapp 15 Jahre.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Josef Becker, Henrik Behrens, Saskia Hollborn Qualität von Nahverkehrsleistungen, Internationales Verkehrswesen (55) 1+2/2003, Deutscher Verkehrs-Verlag
  2. Kundenorientierung und Qualitätsmanagement in Verkehrsunternehmen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Vorträge Jahrestagung 1996, alba Fachverlag
  3. Nikolaus Doll: Schrumpfkur für Bahn im Nahverkehr. In: Die Welt. Nr. 177, 1. August 2013, ISSN 0173-8437, S. 12 (unter ähnlichem Titel online).