Bonus-Malus-Regelung

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Unter Bonus-Malus-Regelung versteht man ein System, das mit "positiven" und "negativen" Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der "Steuerungsfunktion" ausübt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Die 'Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen im deutschen Gesundheitswesen basiert auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist.

Es sieht ab 2007 Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn diese für bestimmte Krankheiten festgelegte Tagestherapiekosten überschreiten (Malus). Verschreiben Ärzte hingegen besonders günstige alternative Arzneimittel oder verordnen kleinere Dosierungen, so erhält die Kassenärztliche Vereinigung einen Bonus.

Die zugrunde gelegten Tagestherapiekosten berechnen sich aus Medikamenten des unteren Preisdrittels und einer angenommenen mittleren Tagesdosis (DDD). Unberücksichtigt bleiben individuelle Besonderheiten, die Schwere der Erkrankung und vorhandene Begleiterkrankungen.

Ärzteverbände kritisierten, dass mit dieser Regelung die Rationierung medizinischer Leistungen belohnt werde und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch die Bonusregelung erschüttert werden kann.

Nachdem der Bundesrat gegen diese Regelung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt.

Für 2008 haben sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt.

Siehe auch: Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Bonus-Malus-System bei der KFZ-Haftplichtversicherung

Jeder Fahrzeughalter beginnt in der Stufe 9, also bei 100% der Tarifprämie. Wenn er innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des nächsten Jahres läuft, einen Schaden verursachen, steigt er um drei Stufen, fährt er ohne Schaden, verringert sich die die Stufe um eins. Es gibt die Möglichkeit, dass der Schaden durch den Versicherungsnehmer selbst bezahlt wird und er so seine Stufe behält. In der Regel zahlt es sich bei einer Schadenshöhe von 150% der aktuellen Jahresprämie aus. Viele Versicherungsanstalten bieten einen „Freischaden“. Diese Regelung besagt, dass ein Schaden zu keiner Rückstufung führt.


Stufe 0/1 2/3 4/5 6/7 8/9 10/11 12/13 14/15 16/17
Prozent 50% 60% 70% 80% 100% 120% 140% 170% 200%

[Bearbeiten] Sozialversicherung

Das Bonus/Malus-System stellt ausschließlich auf die Beschäftigung bzw. Beendigung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ab. Bei einem Wechsel von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zu einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber gebührt daher der Bonus. Ebenso ist beim Wechsel von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zu einer geringfügigen Beschäftigung ein Malus-Betrag zu entrichten.

[Bearbeiten] Normverbrauchersabgabe (NoVA)

Mit 1. Juli 2008 wurde ein Bonus-Malus-System für Neuwagen eingeführt. Fahrzeuge mit über 180 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer zahlen ab dann einen Malus von 25 Euro, bei Fahrzeugen unter 120 Gramm CO2-Ausstoß gibt es einen Bonus von 300 Euro. Ab 1. Jänner 2010 wird ein Malus von 25 Euro bereits für Fahrzeuge ab 160 Gramm/Kilometer fällig. Einen Bonus von 200 Euro gibt es für jene Fahrzeuge, die die Stickstoff-Grenzwerte und Partikelemissionen unterschreiten.

[Bearbeiten] Pensionssystem

Es gibt einen Abschlag von der Alterspension, wenn man diese vorzeitig bezieht und einen Bonus, wenn man länger arbeitet.

[Bearbeiten] Weblinks

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