Verrat

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Verrat ist ein besonders schwerer Vertrauensbruch, der die angenommene Loyalität verletzt. Die Bedeutung des Wortes Verrat hat sich differenziert. Während das mittelalterliche Verständnis nicht zwischen dem Verrat einer Person und einer ideellen Sache unterschied, ist das heutige Verratsverständnis differenzierter und impliziert durchaus eine negative Konnotation. Bestehende Verratsdefinitionen erscheinen aber unzureichend und eine Verratstheorie als solche ist nur in Ansätzen ausformuliert.

Eine Person, die einen Verrat begangen hat, wird als Verräter bezeichnet. Im Einzelfall können Geheimnisse an andere Nutznießer verraten werden, oder generell kann eine Person oder Gruppe im Stich gelassen werden (vgl. die Desertion beim Militär).

Recht

Deutschland

Strafrechtlich gibt es in Deutschland die Tatbestände des Hochverrats gegen den Bund nach § 81 StGB, des Hochverrates gegen ein Land nach § 82 StGB, und bei Rechtsanwälten gegenüber ihren Mandanten auch den Parteiverrat nach § 356 StGB.

Ein Unterfall ist der Geheimnisverrat.

Österreich

Strafrechtlich gibt es in Österreich die Tatbestände des Hochverrats (§ 242 bis 248 StGB) und des Landesverrats (§ 252 bis 258 StGB).

Schweiz

Das Schweizer Strafrecht kennt den Hochverrat sowie den Landesverrat. Beim Landesverrat unterscheidet man zwischen militärischem und diplomatischem Landesverrat.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Verrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Verrat – Zitate