Wehramündung

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Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Wehramündung“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Schwörstadt und Wehr im Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 12,1 ha
Kennung 3.240
WDPA-ID 166195
Geographische Lage 47° 35′ N, 7° 54′ OKoordinaten: 47° 35′ 6″ N, 7° 53′ 56″ O
Wehramündung (Baden-Württemberg)
Wehramündung (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 3. November 1997
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
f2

Wehramündung ist ein Naturschutzgebiet und ein begleitendes Landschaftsschutzgebiet in den Landkreisen Lörrach und Waldshut in Baden-Württemberg.

Kenndaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 3. November 1997 wurde die Wehramündung mit der Schutzgebiets-Nr. 3.240 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Gebiet hat eine Fläche von 12,1 Hektar.

Lage und Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich um die Flussmündung der Wehra in den Rhein bei Brennet, einem Stadtteil von Wehr. Das NSG liegt mit 10,9 Hektar auf dem Gebiet der Stadt Wehr, Gemarkung Öflingen im Landkreis Waldshut und mit 1,2 Hektar auf dem Gebiet der Gemeinde Schwörstadt im Landkreis Lörrach. Als Puffer- und Ergänzungszone zur Sicherung vor Beeinträchtigungen und zur Verwirklichung des Schutzzweckes sind weitere 9,4 Hektar unter den Nummern 3.37.020 und 3.36.021 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Der untere Lauf der Wehra wurde 1879 korrigiert, nachdem Hochwässer 1807, 1877 und 1882 schwere Schäden angerichtet hatten.[1]

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck des NSG ist die Erhaltung des westlichen Mündungsbereiches der Wehra in den Rhein und der Schilf- und Flachwasserzonen am Rheinufer als Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit sowie als bedeutendes Brut- und Durchzugsgebiet zahlreicher, zum Teil vom Aussterben bedrohter Vogelarten.

Wesentlicher Schutzzweck des LSG ist die Sicherung des Naturschutzgebietes vor Beeinträchtigungen und die Verwirklichung des dort genannten Schutzzweckes, insbesondere um die Tierwelt vor möglichen störenden Einwirkungen durch Lärm und Unruhe in angrenzenden Gebieten zu bewahren.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3. S. 665–666

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rudolf Metz, Geologische Landeskunde des Hotzenwaldes, S. 724

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Wehramündung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien