Wikipedia:Meinungsbilder/Intro

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Meinungsbilder sind in der deutschsprachigen Wikipedia ein Mittel, um generelle Fragen zu klären, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben, und um in Teilbereichen der Enzyklopädie Konsistenz herzustellen. Ziel eines Meinungsbildes ist es, eine für möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinie zu finden. Danach bemisst sich auch die Gültigkeit eines Meinungsbildes: Ein Meinungsbild, an dem sich gerade einmal zehn Leute beteiligt haben, hat einen völlig anderen Stellenwert als eine möglicherweise nicht einmal niedergeschriebene Konvention, über die sich aber die Mehrzahl der Wikipedianer einig ist.

Meinungsbilder dienen nur zur Klärung von Fragen, für die an anderer Stelle kein Konsens gefunden werden konnte. Es sollte immer eine Phase der Diskussion vorausgehen. Für die Klärung allgemeiner projektbezogener Fragestellungen empfiehlt sich die Projektdiskussion. Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden.

Prinzipiell kann jeder Wikipedianer ein Meinungsbild einberufen, für die Durchführung sind jedoch gewisse Regelungen zu berücksichtigen. Um die Leute, die hier hauptsächlich Artikel schreiben wollen und mit Politik nichts am Hut haben, nicht zu belasten, sollte die Zahl der Meinungsbilder möglichst gering gehalten werden. Eventuell ist auch eine Umfrage das bessere Mittel.

Jedes Meinungsbild wird je nach Status (in Vorbereitung, laufend, in Auswertung) im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite hinterlegt. Nach der Auswertung werden abgeschlossene Meinungsbilder im Archiv aufgelistet.

Siehe auch: Ignoriere alle Regeln, Nimm nicht an Abstimmungen teil, Nimm an Abstimmungen teil, Richtlinien, Umfragen und Projektdiskussion

Autorenportal
Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten:
Wettbewerbe:
Veranstaltungen:
Sonstiges:

Jeder kann Meinungsbilder initiieren und ist auch zur Ausarbeitung bereits angelegter herzlich eingeladen. Bevor ein Meinungsbild startet, sind jedoch einige Regelungen zu beachten.

An der Abstimmung dürfen nur Stimmberechtigte teilnehmen. Dazu müssen folgende Kriterien gemäß Wikipedia:Stimmberechtigung zu Beginn des Meinungsbildes erfüllt sein (der Startzeitpunkt ist jeweils im Meinungsbild angegeben):

Hier erfährst du, ob du stimmberechtigt bist

Vor Beginn eines Meinungsbildes sind Start- und Endzeitpunkt, die Abstimmmöglichkeiten und die Auswertungsmodalitäten verbindlich festzulegen. Eine Änderung nach Beginn der Abstimmung ist ungültig, sofern sie sich auf den Ausgang des MB auswirken kann. Der Start eines Meinungsbildes sollte mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden.

Jedes Meinungsbild kann verschiedene Optionen zur Abstimmung vorlegen (inhaltliche Abstimmung). Neben diesen Optionen, über die abgestimmt werden kann, gibt es in aller Regel noch eine Abstimmung zur Annahme des Meinungsbildes (formale Abstimmung). Eine Ablehnung des Meinungsbildes besagt nicht, dass man die inhaltlichen Optionen ablehnt, sondern dass man das Meinungsbild als Ganzes wegen formaler oder inhaltlicher Mängel ablehnt, ein anders gestaltetes Meinungsbild bevorzugt oder gar nicht möchte, dass der Sachverhalt mit einem Meinungsbild geregelt werden soll. Bei den meisten Abstimmungen gibt es auch die Option Enthaltung, deren Stimmen bei der Auswertung nicht mitgezählt werden. Sie ermöglicht es, Unentschlossenheit, Unparteilichkeit oder Zurückhaltung auszudrücken.

Es besteht keine feste Regel zur Auswertung von Meinungsbildern. Eine gewählte Option wird jedoch in der Praxis meist nur dann akzeptiert, wenn sie mehr als 50 Prozent der Stimmen (ohne Enthaltungen), die sogenannte Einfache Mehrheit, in der jeweiligen – inhaltlichen bzw. formalen – Abstimmung erhält. Erreicht keine Variante diese Mehrheit, wird dies üblicherweise als Beibehaltung des Status quo ausgelegt. Bei grundlegenden organisatorischen Fragen, z. B. betreffend Administration, Benutzersperren oder Wahlverfahren, kann eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein.