Wikipedia:Meinungsbilder/Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Das Meinungsbild wird voraussichtlich am 11. Mai 2024 um 00:00 Uhr beginnen und am 26. Mai 2024 um 00:00 Uhr enden. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung. (aktualisieren, wenn die Abstimmung laut Text begonnen hat, aber noch den falschen Text anzeigt (?))

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Mit diesem Meinungsbild sollen Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten festgelegt werden.

Initiatoren und Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Initiatoren

Unterstützer
  1. --🌙 Mondtaler (Diskussion) 22:19, 10. Mär. 2024 (CET)
  2. -- Goroth (Diskussion) 01:30, 11. Mär. 2024 (CET)
  3. -- SchaerWords (Diskussion) 07:26, 11. Mär. 2024 (CET)
  4. -- BurningKestrel (Diskussion) 23:49, 11. Mär. 2024 (CET)
  5. -- Bildungskind (Diskussion) 15:59, 12. Mär. 2024 (CET)
  6. -- VD (DiskussionNachhaltigkeitsinitiative) 17:10, 14. Mär. 2024 (CET)
  7. -- Adtonko 05:01, 21. Mär. 2024 (CET)
  8. -- Ankermast (Diskussion) 14:06, 4. Apr. 2024 (CEST)
    -- Zellmer (Diskussion) 08:52, 8. Apr. 2024 (CEST) Du warst zum Zeitpunkt deiner Stimmabgabe nicht allgemein stimmberechtigt! --Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 16:56, 3. Mai 2024 (CEST)
  9. --Wsm Disk CVU 10:20, 27. Apr. 2024 (CEST)
  10. --Xyz (Kontaktier mich) 13:13, 27. Apr. 2024 (CEST)
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist.
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Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Problem[Quelltext bearbeiten]

Es kommt häufig vor, dass Artikel zu Webvideoproduzenten auf der Wikipedia erstellt werden, und meist führen sie zu Löschdiskussionen. Zur Zeit gelten nur die allgemeinen Kriterien für Relevanz (WP:RK#A bzw. WP:RK#P) für die Beurteilung, was in der Praxis zu sehr langen Diskussionen führte. Dies kostet Nerven, schreckt Neulinge ab und bindet Zeit: Alleine in den sieben Tagen vom 3. Februar bis zum 10. Februar 2024 wurden vier Löschanträge gegen Webvideoproduzenten gestellt (HoneyPuu, Filian (Vtuber), Bob Brickman und Tommy Toalingling). Angesichts der wachsenden Bedeutung von Webvideoproduzenten gegenüber den traditionellen Medien ist zu erwarten, dass immer mehr Artikel über Webvideoproduzenten angelegt, aber zur Löschung vorgeschlagen werden.

Deshalb ist am 10. Februar eine Diskussion unter Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien#Relevanz von Webvideoproduzenten über mögliche Relevanzkriterien begonnen worden. In der Folge gab es verschiedene Vorschläge, über die in diesem Meinungsbild abgestimmt werden soll. Bis jetzt wurden solche RK laut Wikipedia:Relevanzkriterien/Register bereits 17-mal diskutiert, es kam aber nie zu einer Einigung. Ein Meinungsbild zur Relevanz von Webvideokanälen ist 2018 aufgrund verschiedener Vorbehalte gescheitert.

Bemerkung zu den Vorschlägen[Quelltext bearbeiten]

Bei der Erstellung der Vorschläge ist erörtert worden, dass es nicht sinnvoll wäre, Relevanzkriterien nur für Webvideoproduzenten unabhängig von ihren Webvideokanälen zu erstellen. Denn es sind prinzipiell drei Konstellationen denkbar, die man beachten muss:

  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideoproduzenten, nicht aber zu den Webvideokanälen angelegt werden: Das wäre bei Webvideoproduzenten vorstellbar, die in den Videos sich selbst in den Mittelpunkt stellen. Tom Scott (Unterhaltungskünstler) oder Gronkh wären solche Beispiele, wo es nicht sinnvoll wäre, zu jedem einzelnen Webvideokanal, den sie betreiben, eigene Artikel zu erstellen.
  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideokanal angelegt werden, aber nicht zu einem Webvideoproduzenten: Es gibt Kanäle, die eine sehr große Reichweite haben, den Moderator aber nicht in den Mittelpunkt stellen oder gar keine zentrale Figur zeigen. Zum Beispiel tritt im Kanal „Armchair Historian“ der Moderator Griffin Johnsen kaum in den Vordergrund. Darunter würden auch Virtual YouTubers fallen, bei denen über die Person fast nichts bekannt ist.
  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideokanal und ein Artikel zum Webvideoproduzenten angelegt werden: Das wäre am ehesten bei Formaten vorstellbar, die dem Fernsehen am nächsten kommen. Verschiedene Fernsehshows haben eigene Wikipedia-Artikel, aber auch der Moderator hat einen. Das wäre vor allem am sinnvollsten, wenn die Person hinter einem Webvideokanal sich auch bei anderen (thematisch verschiedenen) Webvideokanälen hervorgetan hat.

Deshalb sollen hier sowohl Relevanzkriterien für Webvideokanäle als auch für Webvideoproduzenten erstellt werden. Streamer als spezielle Webvideoproduzenten müssten aber gesondert behandelt werden, weshalb das separat zur Abstimmung gestellt werden sollte.

Status quo[Quelltext bearbeiten]

Derzeit gibt es keine Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten. Eine Ablehnung des Meinungsbildes wäre also gleichbedeutend mit der Beibehaltung des Status quo.

Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Da es in der damaligen Diskussion keinen klaren Konsens bezüglich eines Vorschlages gab, sollen hier bei Webvideokanälen und bei Live-Streaming-Kanälen über mehrere abgestimmt werden.

Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]

Webvideokanäle, sind relevant, wenn sie mindestens drei der folgenden Kriterien belegt erfüllen:

  • Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.
  • Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum von einem Jahr eine Million Aufrufe oder waren es historisch.
  • Über den Webvideokanal wurden zwei Artikel in einem relevanten und bekannten überregionalen Magazin/Medienportal oder vier Artikel in einer relevanten Fach- oder Regionalzeitung veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden.
  • Der Webvideokanal wird in einem Sachbuch behandelt, dessen Autor nicht mit dem Webvideokanal im Zusammenhang steht. Dabei soll die Behandlung über eine bloße Erwähnung hinausgehen.
  • Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt, der über eine bloße Erwähnung hinausgeht.
  • Der Webvideokanal wird von einem relevanten Multi-Channel-Network wie Disney Digital Network, einem Medienangebot wie funk betrieben oder unterstützt.
  • Der Webvideokanal oder dessen Webvideoproduzent gewann einen relevanten Preis, der in einer Positivliste festgelegt werden soll.
  • Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.
  • Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

Für Kurzvideoproduzenten (im Sinne dieses Relevanzkriteriums Produzenten, die hauptsächlich Videos veröffentlichen, die nicht länger als fünf Minuten sind) gelten dieselben Kriterien, nur dass die Videoaufrufe fünf Millionen im zweiten Punkt betragen sollen. Ein Artikel zu einem Webvideokanal soll nicht erstellt werden, wenn der Webvideoproduzent im Zentrum steht.

Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Webvideokanäle, sind relevant, wenn sie mindestens drei der folgenden Kriterien belegt erfüllen:

  • Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.
  • Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum von einem Jahr fünf Millionen Aufrufe oder waren es historisch.
  • Über den Kanal wurden zwei Artikel in einem relevanten und bekannten überregionalen Magazin/Medienportal oder vier Artikel in einer relevanten Fach- oder Regionalzeitung veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden.
  • Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt, der über eine bloße Erwähnung hinausgeht.
  • Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.
  • Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

Für Kurzvideoproduzenten (im Sinne dieses Relevanzkriteriums Produzenten, die hauptsächlich Videos veröffentlichen, die nicht länger als fünf Minuten sind) gelten dieselben Kriterien, nur dass die Videoaufrufe zehn Millionen im zweiten Punkt betragen sollen. Ein Artikel zu einem Webvideokanal soll nicht erstellt werden, wenn der Webvideoproduzent im Zentrum steht.

Live-Streaming[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn

  • er drei Punkte in den Kriterien für Webvideokanäle erfüllt oder
  • zwei Punkte in den Kriterien für Webvideokanäle erfüllt und in einem Zeitraum von vier Monaten durchschnittlich 10.000 Zuschauer hatte.

Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn

  • er drei Punkte in den Kriterien für Webvideokanäle erfüllt oder
  • zwei Punkte in den Kriterien für Webvideokanäle erfüllt und in einem Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich 20.000 Zuschauer hatte.

Webvideoproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Ein Webvideoproduzent ist relevant, wenn er

  • einen relevanten Webvideokanal betreibt, welcher ihn selbst als Mittelpunkt hat oder jener maßgeblicher Bezugspunkt in den Videos ist oder
  • mindestens zwei relevante, thematisch verschiedene Webvideokanäle betreibt oder betrieben hat.

Erläuterung zu den Vorschlägen, sowie Vor- und Nachteile[Quelltext bearbeiten]

Im Folgenden werden die wesentlichen Argumente, die in der damaligen Diskussion zu den Vorschlägen erörtert worden sind, wiedergegeben.

Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

In den Relevanzkriterien haben wir uns nach der Diskussion auf zwei oder drei Kriterien geeinigt, da jedes Kriterium an sich nach gegenwärtigem Konsens nicht ausreicht, um Relevanz zu stiften. Die Erhöhung für Kurzvideoproduzenten erschien notwendig, da für kürzere Videos deutlich leichter hohe Videoaufrufe erzielt werden könnten.

Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.

  • Pro
  • Kontra
    • Eine Million ist eine willkürlich gewählte Zahl. Ein englischsprachiger Kanal dürfte es weitaus leichter haben, ein Millionenpublikum zu erreichen als ein deutschsprachiger. Andere Vorschläge (wie zum Beispiel Versuche, eine variable Zahl abhängig von der Sprache zu schaffen) fanden keinen Konsens.
    • Da die Zahl der Abonnenten im Internetzeitalter eine wichtige „Währung“ ist, gibt es die Gefahr, dass sich Kanäle Relevanz „erkaufen“ könnten.


Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum eine Million/fünf Millionen Aufrufe oder waren es historisch.

  • Pro
    • Dieser Vorschlag ist als Reaktion auf den vorherigen Kritikpunkt eingebracht worden, man könne sich Abonnenten kaufen: Mit einem weiteren Kriterium soll sichergestellt werden, dass die Abonnenten sich auch tatsächlich die Videos anschauen.
    • Da das Kriterium nur bei Kanälen mit einem Mindestalter von zwölf Monaten anwendbar ist, ist es bei neuen Kanälen, die in kurzer Zeit viel Aufmerksamkeit erregen und danach nie wieder („Newstickeritis“) nicht anwendbar.
  • Kontra
    • Die allgemeine Kritik mit der starren Zahl, die je nach Sprache unterschiedlich gewichtet ist, greift auch hier.
    • Es besteht eine Ungleichbehandlung zwischen Kanälen, die sehr selten Videos hochladen (wie zum Beispiel der Kanal „Oversimplified“, welcher nur alle paar Monate Videos hochlädt) und Kanälen, die täglich Videos hochladen. Für letztere ist es deutlich leichter, das Kriterium zu erreichen.


Über den Kanal wurden zwei Artikel in einem relevanten und bekannten überregionalen Magazin/Medienportal oder vier Artikel in einer relevanten Fach- oder Regionalzeitung veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden.

  • Pro
    • Viele Artikel, die zur Löschung vorgeschlagen wurden, hatten das Problem, an Belegen zu mangeln. Rezeption in den Medien soll ausdrücklich als Anhaltspunkt für Relevanz genannt werden, wobei hier konkrete Mindestzahlen vorgeschlagen sind, um Unklarheiten vorzubeugen.
  • Kontra
    • Die vorgeschlagenen Mindestzahlen sagen per se noch nichts über die Qualität der Belege aus. Zwar wird Behandlung in Artikeln bei relevanten Medien gefordert, aber zwischen den relevanten Medien bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede.


Der Webvideokanal wird in einem Sachbuch behandelt, dessen Autor nicht mit dem Webvideokanal im Zusammenhang steht. Dabei soll die Behandlung über eine bloße Erwähnung hinausgehen.

  • Pro
    • Die Intention ist analog zum vorherigen Punkt zu sehen. Sachbücher, die bei regulären Verlagen erschienen sind (also nicht bei Pseudo- oder Selbstverlagen) werden zusätzlich noch gründlich lektoriert.
  • Kontra
    • Ebeneso greift hier der Kritikpunkt mit den Qualitätsunterschieden.

Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt, der über eine bloße Erwähnung hinausgeht.

(siehe davor, Argumente gelten analog)


Der Webvideokanal wird von einem relevanten Multi-Channel-Network wie Disney Digital Network, einem Medienangebot wie funk betrieben oder unterstützt.

  • Pro
    • Kanäle, die von einem Multi-Channel-Network betrieben oder unterstützt werden, haben häufig ein größeres Budget und ein größeres Produktionsteam, wodurch die Kanäle mehr Qualität haben.
    • Wenn ein Multi-Channel-Network das unternehmerische Risiko eingeht, ein Kanal zu unterstützen, kann man das als Anhaltspunkt für Relevanz werten.
  • Kontra
    • Andersherum kann man bezweifeln, ob es ein sinnvolles eigenes Relevanzkriterium ist. Denn wird ein Kanal von einem solchen Netzwerk unterstützt, so ist es doch schon aus anderen Gründen möglicherweise relevant.


Der Webvideokanal oder dessen Webvideoproduzent gewann einen relevanten Preis, der in einer Positivliste festgelegt werden soll.

Solange die Positivliste leer ist, ist dieses Kriterium nicht wirksam. Sollte der Vorschlag aufgenommen werden, sollte diese Liste in einer anschließenden Diskussion festgelegt werden.

  • Pro
    • Preise kann man als Anhaltspunkt für Relevanz sehen. Die Beschränkung auf eine Positivliste soll sicherstellen, dass eine „Inflation“ vermieden wird.
  • Kontra
    • Branchenpreise werden von vielen nicht als Anhaltspunkt für Relevanz betrachtet, viel eher sind die Preisträger aus anderen Gründen schon relevant.

Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.

  • Pro
    • Als Urheber des Videoformates könnte Relevanz gegeben sein.
    • Wagheit in der Phrase „populäres Videoformat“ gibt einen gewissen Ermessensspielraum.
  • Kontra
    • Die Popularität eines Videoformates spricht für die Relevanz des Videoformates und Relevanz vererbt sich in vielen Fällen nicht.
    • Es ist möglicherweise zu wage. Bei Let’s Plays gibt es keinen klar ermittelbaren Urheber und was Popularität begründet, kann man nicht immer eindeutig feststellen.


Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

(siehe davor, Argumente gelten analog)

Live-Streaming[Quelltext bearbeiten]

Da Live-Streaming-Kanäle spezielle Webvideokanäle sind, gelten die Erläuterungen und Erörterungen davor sinngemäß auch hier. Ein zusätzlicher Punkt, der wegen der unterschiedlichen Form des Mediums angepasst werden musste, ist dieser hier:

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn er zwei Punkte in den Kriterien für Webvideoproduzenten erfüllt und in einem Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich 20.000 Zuschauer hatte.

  • Pro
  • Kontra
    • Auch hier gilt der Kritikpunkt, dass die Zahl nicht an die verschiedenen Sprecher in unterschiedlichen Ländern angepasst ist.

In Vorschlag A ist der gleiche Vorschlag gemacht worden, nur dass die Hürde gesenkt würden ist auf durchschnittlich 10.000 Zuschauer in vier Monaten.

Webvideoproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Vorschlag war in unserer Diskussion verhältnis unstrittig. Basierend auf der Vorüberlegung (siehe #Bemerkung zu den Vorschlägen) soll Relevanz über die Relevanz der Webvideokanäle definiert werden, wobei es dann eine Ermessensfrage ist, ob nun ein Artikel zum Webvideokanal, zum Webvideoproduzenten oder zu beiden erstellt werden soll. Wichtig ist hierbei, dass dieser Vorschlag dennoch unabhängig von den vorherigen zur Abstimmung steht. Denn diese Relevanzkriterien kann man anwenden, selbst wenn nicht spezifiziert worden ist, wann ein Webvideokanal relevant ist.

Auswertung[Quelltext bearbeiten]

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung stehen sieben Fragen, die unabhängig voneinander beantwortet werden können. Zu jeder Frage hat jeder Benutzer eine Stimme zwischen zwei Antwortmöglichkeiten. Die Antwortmöglichkeit, die mehr Stimmen bekommen hat (einfache Mehrheit) gilt als angenommen. Ausdrücklich darf jeder mit seiner Stimme beide Vorschläge A und B annehmen oder ablehnen oder nur einen Vorschlag annehmen oder ablehnen.
  • Webvideoproduzenten
    • Frage 1: Annahme von Vorschlag A
    • Frage 2: Annahme von Vorschlag B
    • Frage 3: Stichwahl, falls beide Vorschläge angenommen werden.
Keine Relevanzkriterien für Webvideokanäle werden festgelegt, wenn beide Vorschläge keine Mehrheit finden.
  • Live-Streaming
    • Frage 4: Annahme von Vorschlag A
    • Frage 5: Annahme von Vorschlag B
    • Frage 6: Stichwahl, falls beide Vorschläge angenommen werden
Keine Relevanzkriterien für Live-Streaming-Kanäle werden festgelegt, wenn beide Vorschläge keine Mehrheit finden oder keine Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten festgelegt worden sind.
  • Webvideoproduzenten
    • Frage 7: Annahme des Vorschlags.
Keine Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten werden festgelegt, wenn der Vorschlag keine Mehrheit findet.

Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Formale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung[Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Frage 1: Vorschlag A als Relevanzkriterium für Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Vorschlag B als Relevanzkriterium für Webvideoproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Stichwahl, falls beide Vorschläge A und B angenommen werden[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]
Ich bin für Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Vorschlag A als Relevanzkriterium für Live-Streaming-Kanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Vorschlag B als Relevanzkriterium für Live-Streaming-Kanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Stichwahl, falls beide Vorschläge A und B angenommen werden[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]
Ich bin für Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Relevanzkriterien für Webvideproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Ergebnis[Quelltext bearbeiten]

Diskussion[Quelltext bearbeiten]

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